Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne

Köln – Ein dreijähriges Kindergartenkind aus Köln hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer häuslichen Quarantäne. Das entschied das Landgericht Köln.
Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das wegen eines anderen positiv auf das Coronavirus getesteten Kinds aus derselben Kitagruppe im März dieses Jahres fast zwei Wochen hatte zu Hause bleiben müssen, wie das Gericht heute mitteilte. Demnach handelte das Gesundheitsamt mit der angeordneten Quarantäne rechtmäßig.
Im Fall des Kinds, das im Prozess durch seine Eltern vertreten wurde, wurde angegeben, es habe durch die Quarantäne psychische Schäden erlitten. Das Mädchen sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Zudem habe der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung bestanden. Die Eltern forderten daher 3.000 Euro Schmerzensgeld, was die Stadt Köln ablehnte.
Nach Auffassung des Landgerichts handelte die Stadt Köln mit der Quarantäneanordnung richtig und hielt sich dabei an die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Demnach handelte es sich bei dem Mädchen um eine sogenannte enge Kontaktperson des positiv getesteten Kinds. Ohnehin seien die Kontakte zwischen den Kindern auf engem Raum schwer zu überblicken gewesen.
Sich mit einem negativen Coronatest „frei zu testen“, sei für enge Kontaktpersonen aufgrund der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht möglich gewesen. Ein Schmerzensgeld stehe dem Mädchen auch deshalb nicht zu, weil es nicht zeitnah rechtlich gegen den Quarantänebescheid vorgegangen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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