Kein sexueller Missbrauch: BGH spricht Gerichtspsychiater frei
Karlsruhe – Ein Jahr nach der Verurteilung eines Münchner Gerichtspsychiaters wegen sexuellen Missbrauchs einer suchtkranken Staatsanwältin hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Mann freigesprochen. Sein Verhalten sei nicht strafbar, wurde gestern in Karlsruhe mitgeteilt.
Er hatte mit der alkohol- und medikamentenabhängigen Frau 2010 eine sexuelle Beziehung. In dieser Zeit verschrieb er ihr auf ihren Wunsch Beruhigungsmittel und überließ ihr Blankorezepte. Das Münchner Landgericht hatte dies als „sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnisses“ gewertet und den damals 60-Jährigen im Juli 2015 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Für den BGH stellt sich der Fall anders dar: Die 15 Jahre jüngere Frau habe das Interesse des Mannes an ihr ausgenutzt, um ihn „für ihre Ziele zu instrumentalisieren“. Sie sei ihm auf Augenhöhe begegnet. Ihr Handeln stelle sich „als Ausdruck ihrer sexuellen Selbstbestimmung und nicht als deren Missbrauch“ dar. Die Revision des Psychiaters hatte damit Erfolg (Az. 1 StR 24/16).
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