Kein Zuschuss bei Blutuntersuchungen für Veganer und Vegetarier
Mainz – Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren vegetarisch und vegan lebenden Mitgliedern nicht pauschal anbieten, Zusatzkosten für Blutuntersuchungen zu übernehmen. Das gelte auch für spezielle Beratungen und ärztliche Aufklärung, entschied das Landessozialgericht in Mainz (Az. L 5 KR 66/15 KL).
Das Gericht wies damit die Klage einer Betriebskrankenkasse gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesversicherungsamt (BVA), ab. Die Kasse hatte die Blutuntersuchungen als notwendige Vorsorge eingestuft, mit der Krankheiten aufgrund einer Mangelernährung vorgebeugt werden könne. Das BVA lehnte eine entsprechende Regelung in der Satzung der Krankenkasse aber ab.
Das Gericht stimmte dem Amt nun zu: Eine medizinische Vorsorge sei eine individuelle und konkrete Leistung. Bei vegetarischer und veganer Ernährung gebe es nicht automatisch einen Mangel des Vitamins B 12 und daraus folgende Krankheiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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