Vermischtes

Keine Einfuhrerlaubnis für lebende Blutegel nötig

  • Freitag, 18. August 2017
lebende Blutegel
/Lyudmyla V, stock.adobe.com

Leipzig – Zu Therapiezwecken aus dem Ausland importierte Blutegel sind noch keine Arzneimittel. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden (Az.: BVerwG 3 C 18.15). Die Richter in Leipzig betonten, dass die Blutegel lediglich eine Vorstufe eines Arzneimittels seien. Um sie für Therapien einsetzen zu können, sei noch ein mehrmonatiger Überwachungsprozess nötig. Deswegen dürften die Egel auch ohne Einfuhrerlaubnis und Einfuhrzertifikat importiert werden.

Hintergrund ist ein Streit zwischen einem Medizinimport-Unternehmen, das die Tiere unter anderem aus der Türkei einführt, und dem Land Bayern über die Arzneimitteleigenschaft der Blutegel. Der Freistaat war der Auffassung, dass die Blutegel als Arzneimittel einzustufen seien und für die Einfuhr deswegen eine Erlaubnis gemäß Arzneimittelgesetz nötig sei.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung