Vermischtes

Keine Kostenübernahme für Korrektur von Penisverkrümmung

  • Dienstag, 24. November 2020

Celle – Eine Penisverkrümmung ist einem Urteil des niedersächsischen Landessozialge­richts zufolge keine lebensbedrohliche oder vergleichbar schwere Erkrankung. Damit ent­schieden die Richter in Celle nach eigenen Angaben einen Streit zwischen einem 59-Jähri­gen und seiner Krankenkasse (Az. L 16 KR 143/20).

Der Mann wollte eine Kostenübernahme für eine nicht anerkannte alternative Operati­ons­methode bei einem Privatarzt erreichen. Laut Gericht fehlt dafür aber die rechtliche Basis, die Krankenkasse lehnte zu Recht ab.

Demnach kommt eine solche Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen wie einer le­bens­be­drohlichen Erkrankung in Frage. Darum handle es sich im aktuellen Fall aber nicht, be­tonte das Gericht in seinem schon am Dienstag vergangener Woche verkündeten Urteil. Der Klä­ger hatte unter anderem mit einem hohen psychischen Leidensdruck argumen­tiert.

Demgegenüber kamen die Richter in dem Verfahren zu der Überzeugung, dass die ange­bo­rene Penisverkrümmung des Manns nur eine leichte Beeinträchtigung der Erektions­fähigkeit auslöst. Sie sei weder lebensbedrohlich noch „wertungsmäßig damit vergleich­bar“, betonten sie mit Blick auf die Rechtslage.

Auch die rund 14.000 Euro teure Operation sei außerdem mit einem gesteigerten Risiko für spätere Erektionsstörungen verbunden. Psychische Leiden müssten nach den Regeln für Krankenkassen psychotherapeutisch behandelt werden.

afp

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