Keine Pflicht zur Weiterbildung in Praxen

Nürnberg – Auch künftig wird es für Ärzte in der Facharztweiterbildung keinen verpflichtenden Abschnitt im ambulanten Bereich geben. Der Deutsche Ärztetag sprach sich gegen einen Antrag aus, der dies für alle Fächer der direkten Patientenversorgung vorsah.
Danach sollten Assistenzärzte in diesen Facharztrichtungen sechs Monate in einer Arztpraxis tätig sein. Dem erteilten die Delegierten jedoch eine Absage. Die Entscheidung fiel mit 120 zu 99 Stimmen allerdings relativ knapp aus. Für eine hausärztliche Tätigkeit soll die 24-monatige Weiterbildung in einer entsprechenden Praxis beibehalten werden.
Die Weiterbildung im ambulanten Bereich soll nach Ansicht des Plenums gestärkt werden. Dazu soll der Vorstand der Bundesärztekammer für den nächsten Deutschen Ärztetag konkrete Vorschläge erarbeiten.
Bei der anstehenden grundlegenden Novellierung der Musterweiterbildungsordnung soll die heutige Grundstruktur erhalten bleiben. Das heißt: Auch künftig wird es die Systematik aus Facharztbezeichnung, Schwerpunkt und Zusatzweiterbildung geben.
Vertagt wurde eine Entscheidung zu der Frage, ob und wie die „klinische Notfallmedizin“ in der Weiterbildungsordnung verankert werden soll. Ein Antrag dazu wurde an den Vorstand überwiesen.
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