Keine Weiterverwendung nicht verbrauchter Arzneimittel
Berlin – Ärzte dürfen übriggebliebene Arzneimittel von verstorbenen Heimpatienten nicht an anderen Patiente weiterreichen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klargestellt. Zuvor hatte der Diözesan-Caritasverband Köln kritisiert, das Hospize gesetzlich dazu verpflichtet seien, Medikamente verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Er forderte, sollten Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürfen.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die „klare Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern“ hinsichtlich der Arzneimittelversorgung hin. Die Ärzte seien verantwortlich für die Diagnose und Therapie einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Verschreibung von Arzneimitteln. Den Apotheken obliege „die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, heißt es in der Antwort.
Die weitaus meisten Arzneimittel unterlägen der Apothekenpflicht. Die Abgabe dieser Arzneimittel sei grundsätzlich den Apotheken vorbehalten. Ein ärztliches Dispensierrecht sowie die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke seien nicht vorgesehen. Dies gelte auch für ärztlich verantwortete Arzneimittelvorräte in Heimen.
Die bestehenden Regelungen dienen laut der Bundesregierung der Arzneimittelsicherheit und sollen eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken sicherstellen.
„Die Bundesregierung geht im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für die Arzneimittelversorgung nicht von einem relevanten Einsparpotential aus, das die Aufgabe bewährter Prinzipien der Arzneimittelversorgung rechtfertigen würde“, so das Fazit der Bundesregierung.
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