Vermischtes

Kinder mit Diabetes können normale Schule besuchen

  • Mittwoch, 15. Januar 2014

Berlin – Ein Diabetes Typ 1 ist kein Grund dafür, Kinder von einer regulären Grund­schule an eine Förderschule zu verweisen. Die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungs­gerichts (OVG) Magdeburg begrüßt.

Im aktuellen Fall ging es um ein Kind mit Diabetes Typ 1, das die erste Klasse einer staat­lichen Grundschule besucht. Gegen den Willen der Eltern verfügte das Landes­schulamt in Sachsen-Anhalt, dass es mit Beginn des zweiten Schuljahres in eine Förderschule für körperbehinderte Kinder zu wechseln habe. Die Grundschule sei personell nicht in der Lage, für die notwendige Betreuung zu sorgen, so die Behörde.

Die Eltern gingen vor Gericht und bekamen Recht. „Kinder mit Diabetes Typ 1 sollten so normal wie möglich aufwachsen“, sagte dazu der Vorstandsvorsitzende von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, Thomas Danne. Wenn Eltern, Schule und Kinder einige Regeln beachteten, sei das auch problemlos machbar. Dies bestätigten Tausende Fälle, in denen von Diabetes betroffene Kinder Regelschulen besuchten, so Danne, der auch Chefarzt des Diabeteszentrums im Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover ist.

Eine Förderschule – so urteilt das OVG – würde nur dann in Betracht kommen, wenn der Unterricht an der Grundschule nicht den Fähigkeiten des Kindes entspräche oder ein besonderer Betreuungsaufwand notwendig wäre. Ein Kind mit Diabetes sei aber vergleichsweise gering körperlich eingeschränkt. „Dass Eltern den regulären Grund­schulbesuch ihres Kindes vor Gericht erstreiten müssen, ist äußerst befremdlich und in keiner Weise angemessen“, betont diabetesDE-Rechtsanwalt Oliver Ebert.

hil

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