Kinderärzte beraten Eltern zum UV-Schutz

Bonn – Ab sofort werden Eltern im Rahmen der U5-Vorsorgeuntersuchung vom Kinder- und Jugendarzt über UV-Strahlung und -Schutz informiert. Dies sieht die überarbeitete Neufassung der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Die U5 erfolgt bei sechs Monate alten Säuglingen und wird von der Krankenkasse bezahlt.
„Gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention begrüßen wir das neue Beratungsangebot“, betonte Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Zur Unterstützung stellt die Deutsche Krebshilfe Praxen für Kinder- und Jugendmedizin und Eltern kostenlos das Präventionsfaltblatt „Clever in Sonne und Schatten“ sowie eine UV-Checkliste bereit.
Die Zahl der Hautkrebsfälle in Deutschland hat sich in den vergangenen 40 Jahren vervierfacht: Fast 265.000 Menschen erkranken derzeit bundesweit jährlich neu an einem Tumor der Haut: rund 147.000 am Basalzellkarzinom, 87.000 am Plattenepithelkarzinom und mehr als 30.000 am gefährlichen malignen Melanom. Verursacht wird diese Krebsart maßgeblich durch ultraviolette Strahlung – ein Risikofaktor, der sich leicht vermeiden lässt.
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