Kinderärzte kritisieren Betreuungsgeld
Köln/Brixen – Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zweifelt an der Sinnhaftigkeit des neuen Betreuungsgeldes. Das Betreuungsgeld sollen Eltern erhalten, die ihre unter dreijährigen Kinder zu Hause betreuen. Es soll zunächst 100 Euro und ab 2014 150 Euro monatlich betragen. Hartz-IV-Empfänger sind davon ausgenommen.
„Zahlreiche Studien belegen, dass eine frühzeitige Förderung in gut ausgestatteten Kitas die soziale und intellektuelle Entwicklung der Kinder fördert“, sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann gestern am Rande eines Internationalen Kinderärztekongresses in Brixen.
Insbesondere Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien profitierten von einer solchen sozialkompensatorischen Förderung. „Daher lehnen wir das Betreuungsgeld in der geplanten Form ab und fordern stattdessen den Ausbau des gesamten Frühfördersystems“, so Hartmann.
Darüber hinaus könnte eine bessere Berücksichtigung von Erziehungszeiten im Rentensystem die Benachteiligung von Müttern gegenüber kinderlosen Berufstätigen mindern und hier für mehr Gerechtigkeit sorgen, so der BVKJ-Vorsitzende.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: