Kinderbeauftragter im Bundestag: Kinderarzt erfolgreich mit seiner Petition

Berlin – Die Zustimmung für das Vorhaben, einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestages einzusetzen, ist groß. Mehr als 100.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben eine Petition von Manfred Gahr unterstützt, dem Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ). Nun wird es voraussichtlich im Juni zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss über Gahrs Anliegen kommen.
„Erfreulich war, dass uns viele engagierte Bürgerinnen und Bürger, Eltern und Großeltern sowie auch Jugendliche selbst angeschrieben haben, die immer den neusten Stand der Petition wissen wollten und sich in ihrem Umfeld dafür eingesetzt haben“, berichtete Gahr. Er erinnerte daran, dass auch zahlreiche Politiker in der Vergangenheit bereits einen Bundeskinderbeauftragten gefordert hatten.
Die Fachpolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien, die die Petition entgegen nahmen, äußerten sich nach Angaben der DAKJ ebenfalls zustimmend zu dem Vorhaben. Die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestags, Susann Rüthrich (SPD), betonte, Kinder brauchten eine starke Vertretung ihrer Anliegen: „Ein Bundeskinderbeauftragter ist auf Grundlage der Kinderrechte im Grundgesetz genau diese starke Stimme.“
Gahr hatte vor kurzem im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt gefordert, das Bewusstsein dafür zu stärken, „dass Kinderrechte auch in Deutschland noch stärker verankert werden müssen“. Der Schutz von Ehe und Familie sei im Grundgesetz verankert, ein Hinweis auf Kinderrechte aber nicht. „Das muss sich ändern“, hatte Gahr verlangt.
Ein Kinderbeauftragter des Bundestages sollte seiner Meinung nach wie der Wehrbeauftragte dem Parlament gegenüber verantwortlich sein und nicht einem Ministerium unterstellt. Er könne beispielsweise prüfen, ob neue Gesetzesvorhaben und Kinderrechte vereinbar seien.
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