Ärzteschaft

Kinderkrankengeld: Ärztliche Bescheinigung nicht immer erforderlich

  • Montag, 18. Januar 2021
/picture alliance, Z6944, Sascha Steinach
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Berlin – Ärzte müssen keine Bescheinigungen ausstellen, wenn Eltern das Kinderkrankengeld künftig we­gen einer geschlossenen Betreuungseinrichtung beantragen. Wenn dies wegen einer Krankheit des Kindes er­folgt, aber schon. Da­rauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund ist eine Neurege­lung beim Kinderkrankengeld, die heute auch vom Bundesrat beschlossen wurde.

Das Kinderkrankengeld ist eigentlich für den Fall vorgesehen, dass berufstätige Eltern ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen, beaufsichtigen oder pflegen müssen. Ende vergangener Woche hatte der Bundestag aber beschlossen, diesen Anspruch auszuweiten.

Das Kinderkrankengeld können Eltern jetzt auch erhalten, wenn das Kind zwar nicht krank, aber die Schule, Kita oder sonstige Betreuungseinrichtung coronabedingt geschlossen oder eingeschränkt ist. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld beantragen. Eltern benötigen in diesen Fällen keine ärztliche Bescheinigung, sondern eine Bestätigung der Einrichtung, wenn die Kranken­kasse dies verlangt, so die KBV.

Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 5. Januar 2021. Mit der Re­form wird die Zahl der Krankentage pro Elternteil darüber hinaus von zehn auf 20 verdoppelt. Alleinerziehen­de erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.

„Wir geben damit vielen Familien eine ganz konkrete Hilfe“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsi­den­tenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Die Regelung nehme Druck von ihnen. Für Familien mit jungen Kindern und für Alleinerziehende sei die Pandemie eine große Belastung.

Für die Krankenkassen wird durch die Aufstockung der Kinderkrankentage mit Mehrkosten in dreistelli­ger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausge­glichen werden, ein erster Zuschuss von 300 Millionen Euro soll bis zum 1. April fließen.

Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40.000 Schulen und fast 58.000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesen­heitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu lassen. Für Abschluss­klassen, die vor den Prüfungen stehen, gibt es Ausnahmen.

hil/dpa

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