Kinderwunschbehandlung: Drei Länder wollen Förderprogramm des Bundes beitreten

Berlin – Bayern will noch in diesem Jahr der Bundes-Förderkooperative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ beitreten, Rheinland-Pfalz und das Saarland planen entsprechende Förderprogramme 2021 aufzulegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Bislang können Paare demnach in neun Bundesländern Zuschüsse zu einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Erfüllen sie die Voraussetzungen, bekommen sie Geld sowohl vom Bund als auch von ihrem Heimatbundesland. Das Papier offenbart den deutschen Förderflickenteppich.
Aufgelegt wurde die Bundesinitiative zur Unterstützung ungewollt Kinderloser im Jahr 2012. Es gewährt Paaren unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse zu Kinderwunschbehandlungen, allerdings nur, wenn auch das jeweilige Heimatbundesland des Paares selbst eine Förderung anbietet.
Bis heute ist es nicht gelungen, alle Bundesländer zur Teilnahme an dem Kooperationsprogramm zu bewegen. Wer in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein lebt, kann bislang nicht auf eine staatliche Förderung hoffen. Inwieweit Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland ihren Ankündigungen nachkommen, bleibt abzuwarten.
Die Krankenkassen übernehmen bei verheirateten Paaren in der Regel 50 Prozent der Behandlung. Eine Arzt muss dafür zuvor die Unfruchtbarkeit sowie mögliche Erfolgsaussichten der Kinderwunschbehandlung bestätigen. Die Frau darf höchsten 40, der Mann maximal 50 Jahre alt sein und es dürfen nur Ei- und Samenzellen der beiden Partner verwendet werden.
Finanzierung unterschiedlich geregelt
Den verbleibenden Eigenanteil müssen Betroffene in den Bundesländern ohne Kooperation meist vollständig aus eigener Tasche finanzieren. Einige Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Bedingungen auch mehr als die gesetzlich festgelegten 50 Prozent. Die Mehrheit zahlt nur den vorgeschriebenen Anteil und deckelt zusätzlich den Betrag, der maximal übernommen wird.
Auch in den Ländern, die bei der Bezuschussung der Kinderwunschbehandlungen mit dem Bund kooperieren, gelten keine einheitlichen Kriterien. Für die Höhe des staatlichen Zuschusses ist das entscheidend, denn der Betrag, den der Bund beisteuert, bemisst sich an der Höhe des Landeszuschusses. Im Unterschied zu den Krankenkassen, gewährt der Bund auch nicht verheirateten heterosexuellen Paaren eine Förderung, allerdings fällt diese geringer aus.
Verheiratete erhalten einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent des Eigenanteils für die ersten vier Kinderwunschbehandlungen. Ohne Trauschein erhalten Paare für die ersten drei Behandlungen bis zu 12,5 Prozent des Eigenanteils und bis zu 25 Prozent des Eigenanteils für die vierte Behandlung.
Laut Antwort der Bundesregierung ist es nicht vorgesehen, an dieser Regelung etwas zu ändern oder den Personenkreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, um etwa auch Alleinstehenden oder homosexuellen Paaren einen Zugang zu den staatlichen Zuschüssen zu ermöglichen.
Darüber, wie viele Menschen in Deutschland überhaupt ungewollt kinderlos sind und Kinderwunschbehandlungen in Anspruch nehmen können oder wollen, liegen der Regierung kaum Daten vor. Die aktuellsten Werte stammen aus dem Jahr 2014, damals hatte eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergeben, dass 25 Prozent der Befragten zwischen 20 und 50 Jahren ohne Nachwuchs ungewollt kinderlos waren.
Auch darüber, wie viele künstliche Befruchtungen jährlich in Deutschland durgeführt werden, wird laut Regierung von staatlicher Seite keine Statistik geführt. Darüber, wie viele Behandlungen die Krankenkassen finanzieren, liegen demnach ebenfalls keine Angaben vor.
Aus Daten des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geht aber hervor, dass in den neun Ländern, die eine Förderkooperation mit dem Bund eingegangen sind, im vergangenen Jahr 4.644 Paare den staatlichen Zuschuss in Anspruch genommen haben. 1957 der Paare und damit die meisten, wohnten in Niedersachsen.
Nicht eingerechnet sind die Paare aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen, das erst seit 2019 an dem Förderprogramm teilnimmt. Hier stellten mehr als 1.250 Paare Anträge auf die finanzielle Unterstützung, wie die zuständige Bezirksregierung in Münster im vergangenen Jahr bekanntgab.
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