Klage nach Coronaimpfschaden gegen Astrazeneca abgewiesen

Trier – Die Klage einer Frau wegen eines Coronaimpfschadens gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ist vor dem Landgericht Trier abgewiesen worden. Die Klägerin aus Trier habe aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, sagte die Vorsitzende Richterin Judith Selbach.
Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe. Das hätten Experten zuvor bereits abgebildet. Daher werde von einem weiteren Gutachten abgesehen, sagte die Richterin.
Auch der Anspruch der Klägerin auf eine Auskunftspflicht des Herstellers zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes werde zurückgewiesen. Astrazeneca habe die Triererin im Verfahren vollumfänglich informiert.
Die betroffene Frau hatte nach der Coronaimpfung Anfang März 2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefährliche Verstopfung der Venen, erlitten, an der sie fast gestorben wäre. Bis heute ist die 51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen.
Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Impfschaden der früheren Erzieherin in einem Kindergarten anerkannt. Die Frau führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, dieser habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.
Die Klägerin sei sehr früh geimpft worden, sagte die Richterin dazu heute. Damals seien nur wenige Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt gewesen. In Deutschland waren am 19. März 2021 Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca vorübergehend ausgesetzt worden. Dann empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) den Impfstoff nur noch für Menschen über 60 Jahre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz möglich.
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