Vermischtes

Klinikbetreiber: Herzklappen genügten deutschen Vorgaben

  • Donnerstag, 7. November 2013

Konstanz – In der Affäre um falsche Herzklappen haben die Betreiber des Herz-Zentrums in Konstanz die gegen sie gerichteten Vorwürfe zurückgewiesen. „Dass die Qualität der Herzklappen nicht nur den schweizerischen, sondern auch den deutschen Vorgaben entsprach und entspricht, glauben wir im Ermittlungsverfahren nachweisen zu können“, teilte die Direktion des Betreibers am Mittwoch in einer Stellungnahme mit.

Alle verwendeten Herzklappen – bei denen es sich um den Typ „Homografts“ handle – seien mangelfrei und durch das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit zur Verwendung in der Schweiz zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt seit Monaten gegen Verantwortliche und Ärzte des Herzzentrums – unter anderem wegen Körperverletzung. Die Behörde geht davon aus, dass bei 47 Patienten Herzklappen eingepflanzt wurden, die in Deutschland nicht vom zuständigen Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) zugelassen waren.

„Aus unserer Sicht lagen zu jeder Zeit die gesetzlich geforderten Verwendungs­voraus­setzungen für die Homografts vor“, teilten die Klinikbetreiber mit. Nähere Angaben könne man derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht machen.

dpa

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