Vermischtes

Klinikbrand: Bauvorschriften nicht auf Brandstiftung ausgerichtet

  • Donnerstag, 3. November 2016

Bochum – Auf Brandstiftung in Kliniken sind die in den Bauvorschriften vorgesehenen Sicher­heitsvorkehrungen nicht ausgerichtet. Das geht aus einem Bericht von NRW-Bau­mi­nister Michael Groschek (SPD) zum Brand mit zwei Toten im Bochumer Bergmannsheil-Krankenhaus hervor.

Bei Bränden, bei denen sich das Feuer durch den Einsatz von Brandbeschleunigern in kürzester Zeit zu einem Vollbrand ausgedehnt habe, „helfen die baulichen und techni­schen Vorkehrungen, die für Sonderbauten aufgrund der Bauvorschriften vorzusehen sind, in der Regel nicht“, heißt es in dem Bericht, der heute Thema im Bauausschuss des Landtags war. Dies gelte auch für aktuell genehmigte Sonderbauten.

„Bevor die Landesregierung Konsequenzen aus dem Brand mit Hinblick auf die Fortent­wicklung geltender Bauvorschriften ziehen kann, bleibt das Ergebnis der staatsan­walt­schaftlichen Ermittlungen abzuwarten“, betonte Groschek weiter.

Nach bisherigem Erkenntnisstand hatte sich Ende September eine Patientin der Klinik in Suizidabsicht mit brennbaren Desinfektionsmittel übergossen und angezündet. Ein Pa­tient im Nachbarzimmer starb an Rauchgasen. Auch die Frau kam ums Leben.

dpa

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