Klinikbrand: Bauvorschriften nicht auf Brandstiftung ausgerichtet
Bochum – Auf Brandstiftung in Kliniken sind die in den Bauvorschriften vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgerichtet. Das geht aus einem Bericht von NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) zum Brand mit zwei Toten im Bochumer Bergmannsheil-Krankenhaus hervor.
Bei Bränden, bei denen sich das Feuer durch den Einsatz von Brandbeschleunigern in kürzester Zeit zu einem Vollbrand ausgedehnt habe, „helfen die baulichen und technischen Vorkehrungen, die für Sonderbauten aufgrund der Bauvorschriften vorzusehen sind, in der Regel nicht“, heißt es in dem Bericht, der heute Thema im Bauausschuss des Landtags war. Dies gelte auch für aktuell genehmigte Sonderbauten.
„Bevor die Landesregierung Konsequenzen aus dem Brand mit Hinblick auf die Fortentwicklung geltender Bauvorschriften ziehen kann, bleibt das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten“, betonte Groschek weiter.
Nach bisherigem Erkenntnisstand hatte sich Ende September eine Patientin der Klinik in Suizidabsicht mit brennbaren Desinfektionsmittel übergossen und angezündet. Ein Patient im Nachbarzimmer starb an Rauchgasen. Auch die Frau kam ums Leben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: