Kliniken fordern flächendeckende Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Berlin/Düsseldorf – Die Versorgung von Flüchtlingen bedeutet auch für die Krankenhäuser in Deutschland eine erhebliche Herausforderung. „Es mehren sich die Probleme der Krankenhäuser, die Kosten der notwendigen Behandlungen erstattet zu erhalten, zu einem strukturellen Problem mit teilweise erheblichen Ausmaßen“, heißt es in einer Handreichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für ihre Mitgliedsgesellschaften, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Kliniken seien zur Behandlung verpflichtet und stellten sich dieser Verantwortung ohne Einschränkungen, betont die Krankenhausgesellschaft. Allerdings blieben sie dabei häufig auf ihren Kosten sitzen, weil sie Erstattungsansprüche gegen die Sozialhilfeträger nur schwer durchsetzen könnten.
Die DKG appelliert daher an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, schnell eine „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“ einzuführen – und zwar bundesweit. „Für den Zeitraum bis zur vollständigen Eingliederung des Flüchtlings in das deutsche Sozialrecht wäre die Gesundheitsversorgung des Patienten gewährleistet und die Kliniken könnten gegenüber den die Karte ausgebenden Krankenkassen abrechnen“, heißt es in dem DKG-Papier. Allerdings bräuchten die Kliniken Rechtssicherheit darüber, welche Leistungen sie über diese „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“ abrechnen könnten.
Die Karte bedeute aber nur eine Verfahrenserleichterung. Grundsätzlich fordern die Krankenhäuser, die Leistungen für Flüchtlinge extrabudgetär abrechnen zu können. Andernfalls drohten Kliniken, die viele Flüchtlinge behandelten, Vergütungsabschläge von bis zu 65 Prozent. Grund sind die sogenannten Mehrleistungsabschläge, die greifen, wenn Krankenhäuser mehr Patienten behandeln, als im Jahresbudget vorgesehen ist.
Gegen diesen Mechanismus wandten sich jetzt Bayerns und Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerinnen Melanie Huml (CSU) und Barbara Steffens (Bündnis 90/Grüne). In Briefen fordern sie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, die Mehrleistungsabschläge bei der Versorgung von Flüchtlingen auszusetzen. „Ich halte diese Kürzungen im Fall der Behandlung von Asylbewerbern nicht für gerechtfertigt“, zitiert das Handelsblatt aus dem Brief Humls.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich darauf aber nicht einlassen: Das geltende Recht sehe bereits Möglichkeiten vor, um auf neue Situationen, wie die wachsende Zahl von Flüchtlingen zu reagieren, teilte es gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt mit. Das gelte auch für die Mehrleistungsabschläge. Nach Paragraf vier Absatz 2a des Krankenhausentgeltgesetzes könnten die Vertragsparteien bei unzumutbaren Härten Leistungen aus dem Mehrleistungsabschlag herausnehmen und nach Paragraf 4 Absatz 5 könne bei wesentlichen Änderungen der Annahmen für die Budgetvereinbarungen das Budget ganz oder teilweise neu vereinbart werden, so das Gröhe-Minsterium.
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