Kliniken in Niedersachsen müssen Stationsapotheker einsetzen

Hannover – Als erstes Bundesland hat Niedersachsen Stationsapotheker in den Krankenhäusern im Land zur Pflicht gemacht. Die Experten für Arzneimittel beraten und unterstützen Ärzte sowie Pflegepersonal und sollen damit für mehr Patientensicherheit sorgen, wie die Apothekerkammer Niedersachsen mitteilte.
Oft erhalten Klinikpatienten eine Vielzahl von Medikamenten, dabei kann es zu Fehlern kommen. Im Herbst 2018 hatte der niedersächsische Landtag ein neues Krankenhausgesetz beschlossen und darin unter anderem die verpflichtende Einführung der Stationsapotheker spätestens im Jahr 2022 festgelegt. Das Parlament reagierte damals auf eine Serie von Patientenmorden in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst.
Der frühere Pfleger Niels H. wurde im Juni 2019 vom Landgericht Oldenburg wegen 85 Morden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er hatte seine Opfer zwischen 2000 und 2005 in den beiden Kliniken mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Wenn H. im Dienst war, stieg der Verbrauch bestimmter Medikamente, die der Pfleger den wehrlosen Patienten ohne Indikation spritzte.
Voraussetzung für den Einsatz als Stationsapotheker sei die abgeschlossene oder begonnene, mindestens dreijährige Weiterbildung im Fachgebiet Klinische Pharmazie, teilte das Gesundheitsministerium in Hannover mit.
Inzwischen hätten landesweit 212 Apothekerinnen und Apotheker diese abgeschlossen, 114 seien noch in der Weiterbildung. Die Krankenhausträger bestimmten selbst, in welchem Umfang und auf welchen Stationen die Expertinnen und Experten tätig werden.
Die Stärkung der Patientensicherheit sei ein begrüßenswertes Ziel, teilte die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) mit. Allerdings sei der Gesetzgeber mit der verpflichtenden Einführung der Stationsapotheker über dieses Ziel hinausgeschossen. Die Kosten blieben allein an den Kliniken hängen, kritisierte die NKG.
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