Kliniken: Sonderausschuss legt Vorschläge zum Schutz vor Morden vor

Hannover – Als Reaktion auf die Mordserie des Ex-Krankenpflegers Niels H. am Klinikum Delmenhorst hat der niedersächsische Sonderausschuss für mehr Patientensicherheit und -schutz ein ganzes Bündel von Empfehlungen erarbeitet. In dem 45-seitigen Entwurf eines Abschlussberichtes schlägt das Parlamentsgremium unter anderem zwingende Blutentnahmen nach Todesfällen, Stationsapotheker, Pflichtschulungen und eine genauere Leichenschau vor.
Angedacht ist zudem, dass die niedersächsischen Krankenhäuser verpflichtet werden, regelmäßig Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen abzuhalten, um frühzeitig Auffälligkeiten zu erkennen. Verpflichtend eingeführt werden sollen auch Arzneimittelkommissionen an Kliniken. Aufgabe wäre es, Bestand, Ausgabe und Verwendung von Arzneimitteln zu überwachen, auch mit Blick auf die strikte Einhaltung der ärztlichen Verordnungen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass in allen Krankenhäusern obligatorisch anonyme Meldesysteme implementiert werden. Dadurch sollen Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, eventuelle Verdachtsmomente für Fehl- oder gar kriminelles Handeln innerhalb des Krankenhausbetriebes an eine neutrale Stelle zu melden. Kritik übt der Ausschuss an fehlenden finanziellen Ressourcen für die Pflege. Die schleichende Ausdünnung der Personalausstattung von Krankenhäusern wirke sich nachteilig auf die Patientensicherheit aus, hieß es.
„Wenn ein Teil unserer Vorschläge angenommen und umgesetzt würde, dann würde ich mich als Patient auf jeden Fall sicherer fühlen“, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen- Landtagsfraktion, Thomas Schremmer. Wichtig seien vor allem die internen Kommunikationsabläufe in den Kliniken, wo oft die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehe. „Kommunikation heißt auch immer Kontrolle und Selbstkontrolle innerhalb des Systems.“ SPD-Fraktionsvize Uwe Schwarz erläuterte, der Ausschuss habe sich in den vergangenen Monaten damit befasst, an welcher Stelle der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene Korrekturen vornehmen könne, um das Risiko für Fälle wie den von Niels H. zu minimieren. Der Bericht wird voraussichtlich am Mittwoch (27. April) im Ausschuss beschlossen und soll dann im Juni dem Landtag vorgelegt werden.
Ob und wie Empfehlungen umgesetzt werden, ist Sache von Landtag und Landesregierung. Es hängt davon ab, ob etwa Initiativen zur Änderung des Krankenhausgesetzes eingebracht werden. Bei einigen Vorschlägen ist der Bund der Adressat.
Der Ex-Krankenpfleger Niels H. hatte Schwerkranken auf der Intensivstation des Klinikums in Delmenhorst ein Herzmedikament gespritzt und dadurch teils tödliche Krisen ausgelöst. Wegen fünf Taten sitzt der Ex-Pfleger bereits lebenslang in Haft. Vor Gericht hatte er aber gestanden, für den Tod von bis zu 30 Menschen verantwortlich zu sein.
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