Ärzteschaft

Kluge Entscheidungen gegen eine Überversorgung

  • Donnerstag, 9. Juli 2015

Berlin – Keine bildgebenden Untersuchungen bei Rückenschmerzen und keine Antibiotika bei Atemwegsinfekten: Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) will mit der Initiative „Klug entscheiden“ medizinische Leistungen und Verfahren identi­fizieren, von denen Ärzten eher abgeraten werden sollte. „Medizinische Leitlinien geben zahlreiche hilfreiche Handlungsempfehlungen für bestimmte Erkrankungen“, sagte der Vorsitzende der DGIM Gerd Hasenfuß bei einer Pressekonferenz in Berlin. „Zu selten finden sich in den Leitlinien jedoch Hinweise, welche Untersuchungs- oder Behand­lungsmethoden Ärzte unterlassen sollten“, erklärte Hasenfuß, der Direktor der Klinik für Kardiologie und Pneumologie an der Universität Göttingen ist.

Überversorgung kann zu Fehlversorgung führen
Da es selten Negativempfehlungen gibt, komme es nach seiner Aussage zu einer Überversorgung, die gleichzeitig auch zu einer Fehlversorgung führen kann. „Wir müssen uns viel öfter die Frage stellen, in welchen Fällen wir eine medizinische Maßnahme nicht durchführen, obwohl sie zur Verfügung steht.“ Damit will die DGIM nach eigener Aussage auch einen Beitrag zur Versorgungsqualität in Deutschland leisten. „Es geht hierbei nicht um versteckte Rationalisierungsmaßnahmen“, stellt Hasenfuß klar.

Hintergrund der Initiative ist eine Diskussion in den USA unter dem Stichwort „Choosing wisely“. Dort werden Listen mit unnötigen medizinischen Diagnose- und Therapie­verfahren veröffentlicht. Allerdings lasse diese sich nicht direkt auf das deutsche Gesundheitssystem übertragen, heißt es von der DGIM. Daher will die Fachgesellschaft eigene Listen für das hiesige System entwickeln.

Katalog soll positive und negative Beispiele auflisten
Bis Herbst 2015 sollen in allen internistischen Schwerpunktgebieten Kataloge erarbeitet werden, in denen die „Klug entscheiden-Empfehlungen“ für Deutschland festgelegt werden. Hasenfuß kann sich vorstellen, dass aus jedem internistischen Schwerpunkt zunächst jeweils fünf positive und fünf negative Entscheidungen identifiziert werden. Positiv bedeutet dabei, dass ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren einen klaren Nutzen hat, aber häufig nicht angewendet wird. Eine negative Entscheidung bedeutet wiederum, dass Verfahren bei Diagnosen und Therapien häufig angewendet werden, obwohl wissenschaftliche Untersuchungen keinen sinnvollen Nutzen nachweisen. An der Erarbeitung der Empfehlungen sollen auch Patientenvertreter beteiligt werden.

Parallel zu den Beratungen in den Fachgesellschaften soll es ebenso eine Umfrage unter den Internisten geben. „Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es ein Problem mit der Über- und Unterversorgung bei Diagnose und Therapie gibt“, sagte Ulrich Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Ärzte sollen dabei auch befragt werden, welche Verfahren häufig vorkommen und warum diese eingesetzt werden. Dabei sei auch die Frage, warum eine Überversorgung stattfindet, obwohl die jeweiligen Ärzte wissen, dass das jeweilige Verfahren wenig Nutzen hat, so Fölsch. „Wir wollen wissen, ob die Versorgung aus Zeitmangel, aus finanziellem Druck oder aus der angenommenen Erwartungshaltung des Patienten erfolgt“, so Flösch. Bis zum Herbst erwartet die DGIM auch hier Ergebnisse.

Geplant ist, dass die Empfehlungen bis spätestens Ende des Jahres Ärzten, aber auch Patienten zur Verfügung gestellt werden. Dabei sei eine ständige Überprüfung der Listen nötig. Während Leitlinien etwa alle fünf Jahre überarbeitet werden, sollen die Empfehlungen alle zwei Jahren einer Revision unterzogen werden.

bee

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