Politik

Knorpelzell­übertragung am Knie: Nutzen nur bei einem Verfahren belegt

  • Dienstag, 30. Juni 2020
/peterschreiber.media, stock.adobe.com
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Köln – Die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) ist eine Therapiemöglichkeit bei Knorpeldefekten am Knie. Zur Fixierung der eingebrachten Knorpelzellen am Ort des Defektes stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung – aber nur eines dieser ACI-Ver­fahren hat seinen Nutzen über Studien belegt. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem Vorbericht zum Thema.

Knorpelgewebe hat bekanntlich nur ein sehr begrenztes Regenerationsvermögen und ein Knorpeldefekt ist ein Risikofaktor für die Entwicklung einer Arthrose. Bei Erwachsenen mit Knorpeldefekten, die mehr als 50 Prozent der Knorpeltiefe betreffen oder die bis in den darunterliegenden Knochen reichen, kommt seit über 30 Jahren eine ACI zum Ein­satz. Sie erfolgt in zwei Stufen: Beim ersten Eingriff wird Knorpel entnommen und im La­bor werden Knorpelzellen kultiviert, die im zweiten Schritt wieder in den Defekt einge­bracht werden.

Das IQWiG hat drei verschiedenen ACI-Verfahren untersucht. Sie unterscheiden sich durch das Vorgehen bei der Reimplantation der angezüchteten Zellen: Bei der matrix­assoziier­ten ACI (M-ACI), der neuesten ACI-Generation, werden die kultivierten Knorpel­zellen in einer Trägermatrix fixiert und in die Knorpeldefektzone eingebracht.

Bei den beiden älteren Verfahren werden die angezüchteten Knorpelzellen als Zellsus­pen­sion in den Knorpeldefekt eingebracht und mittels Knochenhaut (Periost) des Patien­ten oder einer Kollagenmembran abgedeckt. Bei beiden Verfahren muss im Gegensatz zur M-ACI die Abdeckung mit Nähten fixiert und wasserdicht verschlossen werden.

Die IQWiG-Wissenschaftler haben zehn randomisierte kontrollierte Studien in ihre Nut­zen­bewertung einbezogen. In ihnen wurden die ACI-Verfahren mit operativen Therapie­alter­nativen wie Mikrofrakturierung, Mosaikplastik, Abrasionsarthroplastik und autologer matrixinduzierter Chondrogenese verglichen.

„Insgesamt lässt sich auf Basis von sechs RCTs für die M-ACI ein mit den Therapiealterna­tiven mindestens vergleich­barer Nutzen feststellen“, lautet ihr Fazit. Für die beiden ande­ren ACI-Verfahren – der kollagengedeckten und der periost­gedeckten ACI – sei dagegen „weder ein Nutzen erkennbar noch lässt sich ein vergleichbarer Nutzen feststellen“, so die IQWiG-Wissenschaftler.

Bei der Auswertung handelt es sich um einen Vorbericht. Stellungnahmen dazu nimmt das IQWiG bis zum 27. Juli 2020 entgegen.

hil

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