Knorpelzellübertragung am Knie: Nutzen nur bei einem Verfahren belegt

Köln – Die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) ist eine Therapiemöglichkeit bei Knorpeldefekten am Knie. Zur Fixierung der eingebrachten Knorpelzellen am Ort des Defektes stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung – aber nur eines dieser ACI-Verfahren hat seinen Nutzen über Studien belegt. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem Vorbericht zum Thema.
Knorpelgewebe hat bekanntlich nur ein sehr begrenztes Regenerationsvermögen und ein Knorpeldefekt ist ein Risikofaktor für die Entwicklung einer Arthrose. Bei Erwachsenen mit Knorpeldefekten, die mehr als 50 Prozent der Knorpeltiefe betreffen oder die bis in den darunterliegenden Knochen reichen, kommt seit über 30 Jahren eine ACI zum Einsatz. Sie erfolgt in zwei Stufen: Beim ersten Eingriff wird Knorpel entnommen und im Labor werden Knorpelzellen kultiviert, die im zweiten Schritt wieder in den Defekt eingebracht werden.
Das IQWiG hat drei verschiedenen ACI-Verfahren untersucht. Sie unterscheiden sich durch das Vorgehen bei der Reimplantation der angezüchteten Zellen: Bei der matrixassoziierten ACI (M-ACI), der neuesten ACI-Generation, werden die kultivierten Knorpelzellen in einer Trägermatrix fixiert und in die Knorpeldefektzone eingebracht.
Bei den beiden älteren Verfahren werden die angezüchteten Knorpelzellen als Zellsuspension in den Knorpeldefekt eingebracht und mittels Knochenhaut (Periost) des Patienten oder einer Kollagenmembran abgedeckt. Bei beiden Verfahren muss im Gegensatz zur M-ACI die Abdeckung mit Nähten fixiert und wasserdicht verschlossen werden.
Die IQWiG-Wissenschaftler haben zehn randomisierte kontrollierte Studien in ihre Nutzenbewertung einbezogen. In ihnen wurden die ACI-Verfahren mit operativen Therapiealternativen wie Mikrofrakturierung, Mosaikplastik, Abrasionsarthroplastik und autologer matrixinduzierter Chondrogenese verglichen.
„Insgesamt lässt sich auf Basis von sechs RCTs für die M-ACI ein mit den Therapiealternativen mindestens vergleichbarer Nutzen feststellen“, lautet ihr Fazit. Für die beiden anderen ACI-Verfahren – der kollagengedeckten und der periostgedeckten ACI – sei dagegen „weder ein Nutzen erkennbar noch lässt sich ein vergleichbarer Nutzen feststellen“, so die IQWiG-Wissenschaftler.
Bei der Auswertung handelt es sich um einen Vorbericht. Stellungnahmen dazu nimmt das IQWiG bis zum 27. Juli 2020 entgegen.
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