Politik

Koalitionsverhandlungen: Fahrplan für die ersten 100 Tage in der Gesundheitspolitik

  • Montag, 31. März 2025
/janews094, stock.adobe.com
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Berlin – Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD gehen in dieser Woche in die nächste Runde. Nachdem man am vergangenen Freitag und Samstag in der SPD-Parteizentrale diskutiert hatte, soll es ab heute 17 Uhr in der CDU-Parteizentrale weiter gehen.

In den kommenden Tagen sollen die Leiter der 16 Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse der 19-köpfigen Spitzengruppe vortragen. Damit ist noch unklar, was von den vielen Vorhaben der Arbeitsgruppen am Ende im finalen Text des Koalitionsvertrages stehen wird.

Dabei geht es auch um einen Finanzcheck und die Frage, was von den vielen Vorschlägen finanziert werden kann. Eine erste Extra-Arbeitsgruppe soll zum Thema Finanzen am Vormittag getagt haben.

Im Gesundheitsbereich wurden im vorläufigen Koalitionstext sieben Gesetzesvorhaben genannt, die in den ersten 100 Tagen der Regierungsübernahme umgesetzt werden sollen: Dazu zählt die Reform des Notfall- und Rettungsdienstes, die in der Ampelkoalition fast abgeschlossen war.

Am Tag des Bruches des vorherigen Regierungsbündnisses wurde das Gesetzespaket noch in der parlamentarischen Beratung im Gesundheitsausschuss mit Expertinnen und Experten beraten – ein paar Stunden später kam die Entlassung des damaligen Bundesfinanzministers Christian Linder (FDP) durch den Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Damit war die Reform, die immer als dritter und vierter Teil der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) galt, hinfällig.

Zu den weiteren Gesetzen in den ersten 100 Tagen gehört das Gesetz zur Pflegekompetenz: Hier hatte die Ampelkoalition bereits eine Aufwertung des Pflegeberufes beschlossen. Damit sollten einige Aufgaben eigenverantwortlich übernommen werden.

Beschlossen hatte das Bundeskabinett das Gesetz Ende Dezember 2024 und konnte in der Zeit der Minderheitsregierung nicht mehr umgesetzt werden.

Gesetzesentwürfe zur Pflegeassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“ wurden Anfang Dezember 2024 beschlossen. Damit soll ein bundeseinheitliches Berufsbild im Bereich der Pflegeassistenz geschaffen werden, mit entsprechender Ausbildungsvergütung.

Dieses Gesetz wurde gemeinsam zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet (BMFSFJ).

Angekündigt wurde auch immer wieder ein Verbot zur Abgabe von Lachgas und K.-o.-Tropfen – obwohl auch von den Bundesländern gefordert, konnten sich Union, SPD und Grüne in der Zeit der Minderheitsregierung nicht mehr auf einen gemeinsamen Text einigen. In einer möglichen neuen schwarz-roten Koalition soll dies nun zügig kommen.

bee

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