Kodierhilfe mit neuen Informationen zu Abrechnung von importierten Krankheiten und HIV
Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat ihre Kodierhilfe „ICD quer“ um zwei Kapitel erweitert. Unter der Überschrift „Asylbewerber, importierte Erkrankungen“ finden niedergelassene Ärzte die wichtigsten ICD-Kodes zu erregerbedingten und psychischen Erkrankungen, das Kapitel „HIV" enthält unter anderem wichtige ICD-Kodes zu Aids-assoziierten Erkrankungen sowie Aids-definierenden Erkrankungen bei gesicherter HIV-Infektion.
Darüber hinaus berücksichtigt die aktualisierte Kodierhilfe Änderungen einiger Selektivverträge und bietet Hinweise zu abrechnungsrelevanten Diagnosen im Rahmen der Hausarztverträge der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und des BKK Landesverbandes Mitte sowie zu den Verträgen der AOK und der TK zur Behandlung chronisch kranker Patienten.
Mit der übersichtlichen und kompakten Zusammenstellung von ICD-Kodes will die KV RLP dazu beitragen, die Kodierqualität in Rheinland-Pfalz weiter zu optimieren. So sollen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und somit die finanzielle Ausstattung der Arztpraxen bedarfsgerechter erfolgen. Derzeit steht ICD quer exklusiv Mitgliedern der KV RLP zur Verfügung, eine bundesweite Veröffentlichung ist im Laufe des Jahres geplant.
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