Ärzteschaft

Kommunale Krankenhäuser: Schwieriger Auftakt der Tarifrunde

  • Donnerstag, 10. Januar 2013
Uploaded: 21.12.2012 14:01:59 by mis

Köln – Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommu­nalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind heute zu einer ersten Runde ihrer Tarifverhand­lungen für die rund 50.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern zusammengekommen.

„Der heutige Auftakt hat gezeigt, dass noch viele Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen, um zu einem guten Ergebnis für die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern zu gelangen. Wir haben den Arbeitgebern deutlich gemacht, dass wir substanzielle Verbesserungen bei den Gehältern und den Arbeitszeitregelungen erwarten, ohne die ein Kompromiss nicht vorstellbar ist“, erklärte MB-Verhandlungsführer Rolf Lübke.

„Die finanziellen Möglichkeiten der Krankenhäuser und die Wunschvorstellungen des Marburger Bundes liegen zu weit auseinander“, sagte der Verhandlungsführer der VKA, Joachim Finklenburg: „Wir haben in der ersten Verhandlungsrunde deutlich gemacht, dass wir auch für die Ärzte eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung wollen, obwohl die Politik hierfür keinen Spielraum belässt. Die Größenordnung, wie sie der Marburger Bund fordert, ist aber vollkommen unrealistisch.“

Die Ärztegewerkschaft fordert in der Tarifrunde unter anderem eine lineare Erhöhung der Ärztegehälter um sechs Prozent sowie eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeitgrenze. Um Letzteres zu erreichen, hat der MB die bisherige Opt-out-Regelung im VKA-Tarifvertrag gekündigt.

Diese legte fest, dass Ärztinnen und Ärzte bis zu 60 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen, wenn sie in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst leisten, und wenn sie dieser Abweichung von der gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit schriftlich zustimmen. Der MB möchte diese wöchentliche Höchstarbeitsgrenze auf unter 60 Stunden reduzieren. Kommt es hier zu keiner neuen Opt-out-Regelung, so dürfen die Ärzte in den kommunalen Kliniken künftig einschließlich der Bereitschaftsdienste nicht mehr als 48 Stunden je Woche arbeiten.

Insbesondere die Forderung nach einer weiteren Verkürzung der Arbeitszeit und Bereitschaftsdienste stößt bei den Arbeitgebern auf Unverständnis: „Die Arbeitszeit und die Bereitschaftsdienste sind bereits im Tarifvertrag, durch das deutsche Arbeitszeitgesetz und mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ausreichend und umfassend geregelt. Das verhindert überlange Schichten und eine Überbelastung im Bereitschaftsdienst“, meint VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

Die Tarifparteien verständigten sich darauf, die Verhandlungen am 21. Januar erneut in Düsseldorf fortzusetzen. Geplant ist dann eine zweitägige Verhandlungsrunde.

JF

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