Kompakte Informationen zur frühen Nutzenbewertung
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt auf ihrer Internetseite ab sofort strukturierte Informationen zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln bereit. „Damit wollen wir die Arbeit der niedergelassenen Ärzte für eine qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung ihrer Patienten unterstützen“, sagt KBV-Vorstand Regina Feldmann.
Neu im Arzneimittel-Infoservice (AIS) ist eine alphabetisch sortierte Übersicht aller Wirkstoffe, zu denen der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) Beschlüsse im Rahmen der frühen Nutzenbewertung gefasst hat. Auch begonnene, derzeit noch laufende Verfahren werden aufgelistet. Auf einem Blick sind Wirkstoffname, Handelsname, Anwendungsgebiet, pharmazeutischer Unternehmer und das Ergebnis der Nutzenbewertung ersichtlich. In einem zusammenfassenden Text werden der jeweilige Beschluss des G-BA und die ihm zugrunde liegenden Sachverhalte, beispielsweise bei der Bewertung berücksichtigte Studieninhalte, verständlich aufgezeigt.
Die Frage, was der Beschluss des G-BA konkret für den Vertragsarzt bedeutet, wird in der Rubrik „Hinweise für die Praxis“ beantwortet. Eine Rolle hierbei spielen Anforderungen an die qualitätsgesicherte Anwendung der bewerteten Wirkstoffe, die der Bundesausschuss für die vertragsärztliche Versorgung in seinem Beschluss benennt.
Eine wichtige Information für den Vertragsarzt ist auch, ob ein Hersteller mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart hat, einen Wirkstoff als Praxisbesonderheit anzuerkennen. In diesem Fall nämlich sind die Verordnungskosten nicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Für Wirkstoffe, die gegenüber der Vergleichstherapie keinen Zusatznutzen aufweisen und für die noch kein Erstattungsbetrag vereinbart wurde, erhalten Vertragsärzte zudem den Hinweis auf mögliche Regressgefahren.
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