Komplementärmedizin bemängelt unzulängliche EU-Gesetzgebung
Brüssel – In der Europäischen Union erhalten Patienten nicht überall gleichermaßen Zugang zu homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln. Grund hierfür ist eine unzureichende Gesetzgebung.
So lautet das Ergebnis eines vom Europäischen Verband der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittelhersteller (Echamp) veranstalteten Symposiums in Brüssel. „Wir benötigen dringend harmonisierte Rahmenbedingungen, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden zu können“, mahnte die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments (EP), Dagmar Roth-Behrendt.
Etwa 100 Millionen EU-Bürger greifen nach Angaben von Echamp regelmäßig auf homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zurück. Der Anteil der Produkte am nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittelmarkt betrage rund sieben Prozent.
Unterschiedliche nationale Regelungen und restriktive EU-Vorschriften behinderten indessen den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt, kritisierte Echamp-Präsident Nand de Herdt.
„Zahlreiche Produkte, die sich seit Jahren bewährt haben, erhalten aufgrund unangemessener Qualitätsvorgaben keinen Registrierung oder Marktzulassung.“ Die europäischen Hersteller liefen Gefahr, ihre globale Führungsposition auf dem Markt der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel zu verlieren, so de Herdt.
Ein auf drei Jahre angelegte EU-Projekt, das im Januar nächsten Jahres an den Start geht, soll einen Überblick über den Status quo der Komplementärmedizin in Europa liefern und als Ausgangspunkt für weitere Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet dienen. Koordinator des Projekts ist das Zentrum für Komplementärmedizin an der Technischen Universität München unter Leitung von Wolfgang Weidenhammer.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: