Ausland

Kompromissversuch zu Sterbehilfe in Frankreichs Senat scheitert

  • Dienstag, 12. Mai 2026
/picture alliance, AFP, Stephane De Sakutin
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Paris – Für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist es eines seiner großen gesellschaftspolitischen Projekte: die Neuregelung der Suizidbeihilfe. In der Nacht ist er der Umsetzung ein großes Stück nähergekommen. Denn Frankreichs Senat hat sich mit einer Teilabstimmung selbst blockiert. Heute scheiterte der Kompromissversuch dann vollständig. Die Nationalversammlung kann nun ihre ursprünglichen Formulierungen durchbringen.

Nachdem die Erste Kammer des französischen Parlaments, die Nationalversammlung, dem kontrovers diskutierten Gesetzentwurf zu Jahresbeginn zugestimmt hatte, lag der Ball im Feld des Senats – der seinerseits in der Frage uneins war. Zwei Ko-Berichterstatter schlugen vor, den Text der Nationalversammlung in zwei wesentlichen Punkten zu ändern, die ihn einerseits nicht unzeitgemäß, andererseits nicht zu radikal erscheinen lassen sollten.

Zunächst sollte demnach das „Recht auf Sterbehilfe“ in „medizinische Sterbehilfe“ umbenannt werden. Und darüber hinaus sollte durch Artikel 4 die Regelung auf schwerkranke Patienten beschränkt werden, deren Prognose schon auf eine kurze Sicht ungünstig ist – und nicht mehr auf jene, die sich in einem „fortgeschrittenen Stadium“ befinden, was den Anwendungsbereich deutlich erweitert.

Im Ausschuss regierte zunächst noch Fraktionsdisziplin. Doch in der Plenarsitzung am späten Montagabend zeigte sich, dass eine Mehrheit der Senatoren nicht überzeugt war: Artikel 2, das Kernstück des Kompromisses, wurde mit 151 zu 118 Stimmen abgelehnt. Bei der Fortsetzung der Abstimmung über die verbleibenden 17 Artikel am Dienstagnachmittag folgte nun ein Domino-Effekt, der den ganzen Senatsentwurf nichtig machte.

In den Erklärungen, die der Abstimmung vorausgingen, hatten die Gegner von Sterbehilfe deutlich gemacht, dass sie in dieser Frage keine Kompromisse eingehen würden. Allen voran Senator Bruno Retailleau von der Partei Les Républicains, der sein „Nein“ so begründete: Er wolle sich nicht in die Maschinerie eines Systems begeben, das alle möglichen Auswüchse zulasse.

Aus genau den entgegengesetzten Gründen stimmten große Teile der sozialistischen Senatsfraktion ebenfalls gegen den Kompromissvorschlag. Er würde die „von der Nationalversammlung geleistete Arbeit vollständig entwerten“, argumentierten sie.

Übersetzt heißt das: Der Senat blockierte sich mit einem Zangenangriff selbst. Damit dürfte nun die Vorlagefassung der Nationalversammlung zur Anwendung kommen – und auf Vorschlag der Regierung in einer dritten Lesung beschlossen werden. Möglicherweise noch „vor dem Sommer“, wie es sich Macron gewünscht hat.

In Frankreich könnte damit aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Menschen künftig erlaubt sein. Es geht um ein Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen – für Sterbenskranke, die bei vollem Bewusstsein sind.

Die Liberalisierung soll zum einen Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen eine Einnahme tödlicher Medikamente gestatten. Und wenn der körperliche Zustand den Betroffenen unmöglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich auch von einer Person ihrer Wahl helfen lassen können.

Zugleich sollen Orte, an denen Suizidbeihilfe vorgenommen wird, besonders geschützt werden. Bereits beschlossen ist, dass künftig strafbar sein soll, andere Menschen daran zu hindern, Suizidbeihilfe zu verlangen oder sich darüber zu informieren. Dafür können bis zu zwei Jahre Haft sowie 30.000 Euro Geldstrafe drohen.

Neben konservativen Abgeordneten hat sich auch die katholische Kirche entschieden gegen eine Liberalisierung ausgesprochen. In einer Erklärung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens forderten die Bischöfe alle Katholiken auf, „Nein zu sagen zu einer Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid“. Töten könne „nicht die Wahl von Brüderlichkeit oder Würde sein“, so Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort von Reims. „Es ist die Wahl von Verlassenheit und Verweigerung der Hilfe bis zum Ende.“

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestages, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.

kna

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