Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen gefordert
Berlin – Die Menschenrechte Älterer sind in Deutschland in unterschiedlichen Situationen gefährdet. Darauf hat das Deutsche Institut für Menschenrechte aufgrund einer aktuellen Studie hingewiesen. Dazu zählen etwa Diskriminierungen aufgrund des Alters, die Einschränkung der Autonomie speziell für Menschen in Pflege und das Risiko der Altersarmut. Daher fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, den menschenrechtlichen Schutz für Ältere auszubauen eine eigene UN-Konvention zu schaffen.
„Eine eigene UN-Konvention bietet den stärksten menschenrechtlichen Schutz, so dass ältere Menschen ihre Rechte auch wirklich wahrnehmen können“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit einer neuen Konvention würden keine neue Rechte geschaffen werden, sondern diese an die Gefährdungslagen der Älteren angepasst.
„Die Bundesregierung muss sich in einem solchen Prozess auch dafür einsetzen, dass die bestehenden Menschenrechtsstandards, insbesondere aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nicht unterlaufen werden“, so Rudolf. Zwar seien alte Menschen auch vom Menschenrechtsschutz umfasst. Dennoch würden die Fachausschüsse, welche die Umsetzung der Menschenrechtskonventionen überwachen, bisher kaum auf die Gruppe der Älteren eingehen.
Systematisch wurden die Älteren jedoch noch von keinem Gremium in den Blick genommen, heißt es dazu in der Studie. Dies gelte nicht nur für die internationale Ebene, sondern auch für den nationalen Kontext, wo die Menschenrechte Älterer nicht umfassend erfasst sind und auch nicht untersucht wurde, ob und wo es Schutzlücken gibt.
Aus diesem Grund empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte den Ausschüssen des Bundestages, die Empfehlungen der internationalen Menschenrechtsgremien zu diesem Thema systematisch zu bearbeiten. „Auch die nationalen Debatten zu Diskriminierung im Alter oder Altersarmut sollten aus Sicht der Menschenrechte geführt werden“, verwies Studienautorin Claudia Mahler.
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