Kostenerstattung: Ausgaben in der Psychotherapie fast verzehnfacht
Berlin – Die Ausgaben für Psychotherapie, die im Rahmen der Kostenerstattung in Privatpraxen erbracht wird, haben sich in den vergangenen zehn Jahren fast verzehnfacht: von 1,7 Millionen auf 15,5 Millionen Euro pro Quartal. Allein in den letzten eineinhalb Jahren haben sie sich beinahe verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/1947) hervor.
Psychisch Kranke sind dann darauf angewiesen, eine Therapie bei einem approbierten, aber nicht zugelassenen Psychotherapeuten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V zu machen, wenn sie keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten finden. „Die Anzahl der Psychotherapeuten mit Kassenzulassung reicht nicht aus, um psychisch Kranke ausreichend zu versorgen“, sagt Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Angesichts dieser Zahlen könnten die Krankenkassen „die Augen nicht mehr vor einer massiven Unterversorgung verschließen“.
In der Kleinen Anfrage wird auch gefragt, warum die Krankenkassen die Statistiken zur Kostenerstattung ab 2014 nicht mehr veröffentlichen müssen. Dem zugrunde liegt ein Änderungserlass des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). In der Antwort verweist das BMG auf den „erheblichen Verwaltungsaufwand bei der IT-technischen Umsetzung getrennter Buchungsvorgänge, die bei der Höhe der Ausgaben nicht sachgerecht ist“.
Im Jahr 2012 betrug der Anteil für Kostenerstattungen 45 Millionen Euro von 1,5 Milliarden Euro Gesamtleistungsvolumen für die ambulante Psychotherapie. „Das Ausmaß der Kostenerstattung ist ein untrüglicher Indikator für Defizite bei der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen“, kritisiert die BPtK und fordert, die Ausgaben auch weiterhin zu erfassen.
Die Bundesregierung sieht generell wegen der Wartezeiten von Patienten auf einen Psychotherapieplatz Handlungsbedarf: Der Gemeinsame Bundesausschuss werde deshalb den Auftrag erhalten, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten, um einen schnelleren, niedrigschwelligen, flexiblen und wohnortnahen Zugang zur Versorgung zu gewährleisten.
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