Kostenerstattung in unterversorgten Regionen
Berlin – Für eine grundlegende Korrektur der Honorierung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten hat sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Lars Lindemann ausgesprochen. Er schlägt vor, die Vergütung für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten in unterversorgten Gebieten vom Sachleistungs- auf ein Kostenerstattungsprinzip auf Basis der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) umzustellen.
„Wir haben uns daran gewöhnt, dass ein substanzieller Anteil der kassenärztlichen Leistungen nicht vergütet wird. Wenn dadurch das Betreiben einer ärztlichen Praxis nicht mehr attraktiv ist, überrascht es nicht, dass dies auch Unterversorgung in der Fläche produziert“, sagte Lindemann, der Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ist. Ziel müsse ein transparentes und nachvollziehbares Vergütungsverfahren sein, das alle erbrachten Leistungen sachgerecht abbilde.
Eine entsprechende Reform würde nach Lindemanns Ansicht auch eine Bedarfsplanung wie in der gegenwärtigen Form überflüssig machen. Durch einen kleinteiligeren Ansatz Lücken zu schließen, werde nicht funktionieren: „Das Problem wird nicht gelöst, indem man es kleinteiliger darstellt, sondern indem man seine Ursachen bekämpft“, so der Abgeordnete. „Gesundheitsversorgung muss schlicht attraktiver werden.“
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