Kostenstruktur: Statistisches Bundesamt befragt Praxen

Berlin – Die Kostenstruktur in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten sind Thema einer Befragung, die das Statistische Bundesamt (Destatis) im September dieses Jahres startet. Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung für das Jahr 2015 darzustellen, wie die Behörde mitteilte.
Die Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung aus dem Jahr 2011 teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen.
Um die Belastung möglichst gering zu halten, werden laut Statistischem Bundesamt bundesweit höchstens fünf Prozent der Praxen befragt; das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im September 2016 versandt. Diese sind innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen.
Der Behörde zufolge sollen die Ergebnisse im Sommer 2017 veröffentlicht werden. Diese dienen unter anderem der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern sowie zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. „Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen“, heißt es von der Behörde.
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