Vermischtes

Kranken- und Pflegeheime sind keine Orte für Silvesterfeuerwerke

  • Mittwoch, 30. Dezember 2015

Hannover/Berlin/Brüssel – In den vergangenen drei Jahren sind in Deutschland Jahr für Jahr mehr als 120 Millionen Euro in den Kauf von Silvesterfeuerwerk geflossen. „Wer leichtsinnig mit Knallkörpern hantiert oder illegale Produkte verwendet, bringt sich und andere in Gefahr“, warnte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) zum Jahreswechsel.

Das Sprengstoffgesetz unterscheidet Kleinstfeuerwerk der Klasse I, dazu gehören Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, sowie der Klasse II, das sind Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden. Letztere dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Es muss eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung vorhanden sein, um eine sachgemäße Handhabung zu gewährleisten. Abgebrannt werden darf dieses Feuerwerk nur am Silvester- und am Neujahrstag.

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerk allerdings auch dann nicht erlaubt. Diese Regelung wurde 2009 vor allem zum Schutz historischer Altstadtbereiche erlassen. Sie gilt grundsätzlich für alle Reet- und Fachwerkhäuser, auch außerhalb von historischen Altstadtvierteln.

hil

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