Krankenhäuser begrüßen neue Vorgaben zur Qualitätssicherung
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die neuen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherungen in Kliniken begrüßt. „Damit werden Positionen aus dem von der DKG entwickelten Konzept zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit konsequent umgesetzt und die Führungsposition der Krankenhäuser in der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen unterstrichen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum.
Der G-BA hatte zuvor angekündigt, die Qualitätssicherung im Krankenhaus auszubauen. „In der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung werden wir zukünftig auf drei verschiedene Datengrundlagen zurückgreifen: Erstens wie bisher auf die QS-Dokumentation der Leistungserbringer, zweitens wann immer möglich auf Routinedaten, womit im engeren Sinne die bei den Krankenkassen liegenden Sozialdaten gemeint sind, sowie drittens auf flankierende Patienten- und Einrichtungsbefragungen“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung gestern in Berlin.
Die Krankenhäuser sollen künftig in ihren Qualitätsberichten auf 295 Indikatoren eingehen. Im Vergleich zum Qualitätsbericht 2012 kommen 37 Indikatoren hinzu, 32 fallen weg.
Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen besser werden. Dazu will der G-BA das Entlassmanagement der Krankenhäuser durch Mindeststandards besser strukturieren.
Nach Eingriffen an den Herzkranzgefäßen wird es zudem künftig möglich sein, die Behandlungsergebnisse der Krankenhäuser mit Hilfe von Krankenkassendaten auch langfristig zu bewerten. Bei implantierbaren Defibrillatoren sollen in Zukunft stationäre Behandlungen eines Patienten verknüpft werden können, um Zusammenhänge zwischen Erst- und Folgebehandlungen zu erkennen.
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