Krankenhäuser: „Eine strukturelle Unterfinanzierung, auf die reagiert werden muss“

Berlin – „Ein bedarfsgerechtes und wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus muss seine unausweichlichen Kostensteigerungen wie die Tarifkosten, die Energiekosten oder auch die steigenden Haftpflichtprämien ohne Mehrleistungen finanzieren können.“ Dies müsse das oberste Ziel der Krankenhausreform sein, die die Politik für dieses Jahr auf Basis der Eckpunkte einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Agenda hat, sagte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), gestern beim DKG-Frühlingsempfang in Berlin.
Die Frage, ob dieses Ziel mit der Umsetzung der Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erreicht werden könne, müsse man leider mit „Nein“ beantworten. Auch für die unzureichende Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern durch die Bundesländer sei keine Lösung in Sicht, so Reumann. Dabei sei die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser unverändert ernst, wie der DKG-Präsident betonte: „Wenn die jüngsten Befragungen belegen, dass über 40 Prozent der Krankenhäuser rote Zahlen schreiben, dann ist das ein Zeichen einer strukturellen Unterfinanzierung, auf die reagiert werden muss. Punkt.“
Dennoch gebe es auch positive Aspekte in dem Eckpunktepapier. So sei zu begrüßen, dass sich die Betriebskostenfinanzierung künftig wesentlich stärker an den tatsächlichen Kosten orientieren sollen und dass Mehrkosten, die sich aus Beschlüssen des G-BA ergeben, gegenfinanziert werden: „Auch das Pflegestellenförderprogramm ist aus unserer Sicht positiv, wenn auch vom Umfang deutlich ausbaubar.“
Annette Widmann-Mauz (CDU) betonte mehrmals, dass die Bundesregierung das „große Projekt“ Krankenhausreform „gemeinsam und im Dialog“ mit den Krankenhäusern umsetzen wolle. Klar sei: „Egal ob Uniklinik in der Großstadt oder ländlicher Kleinversorger, und egal in welchem Bundesland – unsere Krankenhäuser haben Anspruch auf einen fairen Vergütungsrahmen.“
Den Vereinbarungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei aber auch entnehmen, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, dass die vorhandenen Finanzmittel für die Krankenhäuser zielgenauer eingesetzt und Fehlsteuerungen vermieden werden sollen: „Das betrifft sowohl Maßnahmen der Mengensteuerung, als auch die sachgerechtere Abbildung von Leistungen und Kosten bei der Kalkulation des DRG-Systems.“
Widmann-Mauz: Die Bundesländer sind in der Pflicht
Was die Investitionskostenproblematik in den Krankenhäusern angeht, nahm Widmann-Mauz einmal mehr einseitig die Bundesländer in die Pflicht: „Sie haben die Investitionsmittel für ihre Krankenhäusern im notwenigen Umfang bereit zu stellen.“ Allenfalls zum notwendigen Umstrukturierungsprozess in der Krankenhauslandschaft könne sich der Bund einbringen: „Wir haben uns deshalb auf die Einrichtung eines Strukturfonds verständigt, der dazu beitragen soll, den Abbau von Überkapazitäten oder Konzentration von Standorten oder der Umwandlung von Akutstationären Einrichtungen in Gesundheits- oder Pflegezentren voranzubringen.“ Dieser Fonds werde je zur Hälfte aus Mitteln der Länder und der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gespeist und könne bis zu einer Milliarde Euro umfassen.
Das Investitionskostenproblem sei letztlich ein Föderalismusproblem, sagte der krankenhauspolitische Sprecher der Unionsfraktion Lothar Riebsamen (CDU). „Aber die Krankenhäuser können doch nichts für den Föderalismus “, unterstrich daraufhin DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Wo das notwendige Geld für den Abbau des Investitionsstaus her komme, sei den Krankenhäusern letztlich egal. Die Verantwortung für die Qualität der Leistungserbringung und die Patienten- und Versorgungssicherheit liege aber vor allem beim Bundesgesetzgeber.
Baum: „Wenn der Bund erkennt, dass die Qualität und Sicherheit wegen der Unterfinanzierung durch die Länder gefährdet ist, dann kann er nicht einfach weitermachen wie bisher und sagen: Tut mir Leid, da müsste was kommen, aber es kommt nicht.“ Deshalb müsse der Bund einen Teil der Investitionsfinanzierung mit übernehmen, argumentierte der DKG-Hauptgeschäftsführer und verwies auf die 30 Milliarden Euro Rücklagen, die aktuell bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds vorhanden seien.
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