Krankenhäuser gegen höhere Anforderungen an Hubschrauber-Landeplätze

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) protestiert gegen die Umsetzung einer EU-Verordnung zum Flugbetrieb. Diese Verordnung namens 965/2012 soll ab Ende Oktober diesen Jahres auch die nationalen Zulassungsstandards für Hubschrauber-Landeplätze regeln. „Die Anforderungen an Hubschrauber-Landeplätze an Krankenhäusern sollen so verschärft werden, dass etwa die Hälfte der bisherigen Landeplätze nicht mehr angeflogen werden kann“, kritisierte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Die Piloten könnten Schwerstverletzte künftig nur dann in die am besten geeignete Klinik fliegen, wenn deren Hubschrauber-Landeplatz den neuen Bedingungen entspreche. Sie sähen zum Beispiel vor, dass es in einer definierten Einflugschneise keinerlei Hindernisse gebe. „In dicht besiedelten Städten ist das jedoch häufig nicht praktikabel“, sagte Baum und warnte, dies werde zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Luftrettung führen.
Auch der Transport schwer kranker Patienten von einem Krankenhaus in eine weiterversorgende Klinik auf dem Luftweg hänge dann von der Umsetzbarkeit der EU-Verordnung ab. Nicht zuletzt generiere die Verordnung Kosten: Dort, wo Dachlandeplätze für Hubschrauber auf Kliniken als Problemlösung infrage kommen, seien bauliche Investitionen in Millionenhöhe erforderlich.
Die DKG fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Verordnung auszusetzen oder im Interesse der Patienten Ausnahmeregelungen zu schaffen. „Die bestehenden Hubschrauberlandeplätze müssen weiter genutzt werden können“, so die Forderung der DKG.
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