Krankenhaus muss bei neuen OP-Methoden besonders über Risiken informieren
Hamm – Patienten, die mit einer neuen und noch nicht abschließend erprobten Methode operiert werden, müssen ausdrücklich auf mögliche Risiken hingewiesen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden und damit eine Entscheidung des Landgerichts Siegen aus der ersten Instanz bestätigt.
Geklagt hatte eine Patientin aus dem hessischen Lahn-Dill-Kreis. Sie hatte dem Eingriff 2008 am Beckenboden zwar zugestimmt, musste aber bis 2009 noch fünfmal operiert werden und hatte anschließend weiterhin Schmerzen. Die Richter des OLG bewerteten die Einwilligung als rechtswidrig und sprachen der 62-Jährigen ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro zu (Az.: 26 U 76/17).
Die Patientin sei „fehlerhaft über die unzureichende Erfahrung mit der Methode“ aufgeklärt worden, heißt es in der Begründung. Diese war 2005 erstmals in den USA erprobt worden. Zum Zeitpunkt der umstrittenen Operation in Deutschland lagen aber nach Angaben eines Gutachters noch keine belastbaren Informationen zu den möglichen Risiken vor.
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