Krankenhausgesellschaft: Zugang zu ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern erleichtern
Berlin – Angesichts der anhaltenden Diskussion um Wartezeiten auf Facharzttermine würde die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Patienten den Zugang zu klinischen Fachärzten gerne erleichtern: „Die Krankenhäuser könnten einen merklichen Beitrag zur Verbesserung der ambulanten fachärztlichen Versorgungslage leisten, wenn man sie nur ließe“, betonte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Ein zentraler Schlüssel zur Entlastung der Facharztpraxen liege seiner Ansicht nach in der offensiven Umsetzung der heute schon im Gesetz vorgesehenen ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach Paragraf 116 SGB V.
Allerdings würden ambulante Behandlungsmöglichkeiten für gesetzlich versicherte Krebs-, Rheuma- und Herzpatienten sowie Patienten mit speziellen Krankheiten in Ambulanzen der Krankenhäuser seit zwei Jahren durch ein Zulassungsmoratorium blockiert, so Baum. Bislang sei lediglich die Tuberkulose als ambulante Behandlungsmöglichkeit im neuen System freigegeben worden.
„Gestützt auf die restriktiven gesetzlichen Vorgaben versuchen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen das zulässige ambulante Behandlungsspektrum der Krankenhäuser möglichst eng zu halten – zulasten der Behandlungsmöglichkeiten der gesetzlich versicherten Patienten in den Kliniken“, kritisierte der DKG-Chef.
Eine merkliche Entlastung der fachärztlichen Versorgung sei möglich, wenn das gesamte Spektrum der Krebsbehandlungen, der rheumatischen Erkrankungen und der Herzerkrankungen und vieler anderer kleinerer Krankheitsarten ohne gesetzliche Begrenzung für ambulante Behandlungen in den Krankenhäusern endlich freigegeben würde. Dies wäre weitaus wirksamer als neue bürokratische Patientensteuerungsstellen bei Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.
Auch die von der Bundesärztekammer vorgeschlagenen „Beschleunigungsüberweisungen“ sieht Baum als wenig hilfreich an, da diese das Recht auf freien Zugang zum Facharzt noch mehr einschränken würden. hil
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