Krankenhausmarkt: Asklepios-Beteiligung an Rhön nachträglich untersagt
Bonn – Weil sich die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft weigert, drei Kliniken in Goslar zu verkaufen, verbietet das Bundeskartellamt der privaten Klinikkette, sich mit 10,1 Prozent an der Rhön-Klinikum AG zu beteiligen.
Dazu muss man wissen, dass die Bonner Wettbewerbshüter den Einstieg von Asklepios bei Rhön im Frühjahr dieses Jahres nur unter der Bedingung genehmigt hatten, dass Asklepios seine Harzklinik, das Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhaus und das MVZ Harz, alle drei in Goslar, an einen unabhängigen Krankenhausträger veräußert.
„Wir müssen sicherstellen, dass die Patienten vor Ort noch eine gewisse Auswahl zwischen verschiedenen Krankenhausträgern haben, um den Qualitätswettbewerb zwischen den Häusern zu erhalten“, hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals betont.
Dieser Bedingung, die Kliniken in Goslar zu veräußern, wolle Asklepios entgegen anders lautender Zusagen nun aber nicht mehr nachkommen, heißt es jetzt in einer Pressemeldung des Bundeskartellamts. „Die Asklepios-Gruppe hat mitgeteilt, die Kliniken in Goslar nicht mehr veräußern zu wollen. Damit ist das ursprünglich angemeldete Vorhaben nun untersagt“, erläutert Mundt.
Es sei das erste Mal in der Fallpraxis des Kartellamts, dass die Beteiligten ihr eigenes Angebot zur Beseitigung wettbewerblicher Probleme schließlich doch nicht umsetzen wollten und deshalb aus einer Freigabe unter aufschiebender Bedingung eine Untersagung werde.
Ohne vorherige kartellbehördliche Genehmigung könne Asklepios keine Beteiligung an Rhön erwerben, stellt Mundt klar – „auch keine Minderheitsbeteiligung, wenn die Höhe dieser Beteiligung Asklepios in die Lage versetzen würde, einen sogenannten wettbewerblich erheblichen Einfluss auszuüben“.
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