Ärzteschaft

Krankenhausreform darf Personal nicht noch stärker belasten

  • Mittwoch, 10. Dezember 2014

Berlin – Bei der anstehenden Krankenhausreform die Überlastung von Ärzten und Pflegepersonal in den Blick zu nehmen und Entlastung zu schaffen, hat der Hart­mannbund (HB) gefordert. „Die viel beschworene Qualitätsoffensive ohne qualifiziertes, motiviertes und nicht hoffnungslos überlastetes Personal ist von vornherein zum Scheitern verurteilt“, sagte dessen Vorsitzender Klaus Reinhardt.

Er bezog sich damit auf die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des stationären Sektors. Die Gruppe hatte am vergangenen Freitag auf 24 Seiten Eckpunkte dazu vorgelegt. Unter anderem geht es darum, eine qualitätsorientierte Vergütung in die stationäre Versorgung einzuführen.

Wenn man es wirklich ernst meine mit der stärkeren Implementierung qualitätsorientierter Vergütung oder der Festlegung von Indikatoren zu Prozess-, und Ergebnisqualität, dann müsse vor allem im Bereich des ärztlichen und des pflegerischen Personals stärker als geplant investiert werden, sagte Reinhardt. „Dabei darf zum Beispiel neben einer sach­gerechten Abbildung des Pflegebedarfs im DRG-System an selber Stelle die adäquate Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung nicht vergessen werden“, betonte der HB-Vorsitzende.

Er äußerte Zweifel daran, dass es praktikable Kriterien für Ergebnisqualität bei der medizinischen Versorgung geben könne. Insofern gehe er nicht davon aus, dass der G-BA bis Ende 2016 entsprechende Indikatoren erarbeite.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) hatte das Eckpunktepapier kritisiert. Es nehme die Bundesländer zu wenig in die Pflicht, ihren Beitrag zu den notwendigen Krankenhaus­investitionen zu leisten. Wichtig sei außerdem, das starre und unflexible Fallpauscha­lensystem zu reformieren. Auch das habe die Arbeitsgruppe zu wenig berücksichtigt, hieß es aus der BÄK.

hil

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