Krankenhausverband sieht viele Löcher im Corona-Schutzschirm

Berlin – Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hat den Schutzschirm der Bundesregierung für die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie kritisiert. Der Schirm sei „voller Löcher“ und lasse die die Krankenhäuser im Gewitter der Coronakrise ohne wirklich wirksame Unterstützung im Regen stehen.
Im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche verabschiedet haben, sind zahlreiche Maßnahme vorgesehen, die den Krankenhäusern Einnahmeausfälle durch die Coronakrise refinanzieren sollen.
In dem Gesetz heiße es, die Bundesregierung stelle durch gesetzliche Maßnahmen zügig sicher, dass die durch die Pandemie entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen würden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit komme.
„Wir müssen leider sagen, dass diese Aussagen mit dem jetzt vorliegenden Gesetz nicht im Entferntesten erfüllt werden“, kritisiert der VKD. „Wenn unsere bisher noch einigermaßen intakte Krankenhauslandschaft am Ende erhebliche Lücken aufweisen wird, sollte die Öffentlichkeit wissen, warum das so ist.“
Erlöseinbruch von drei Milliarden Euro pro Monat
Der VKD nennt vor allem drei Gründe. So hätten die Krankenhäuser auf Bitten der Bundesregierung unverzüglich planbare Eingriffe verschoben, um Betten für die Behandlung von COVID-19-Patienten freizumachen. „Aus der Praxis wird aktuell ein Rückgang um durchschnittlich 35 Prozent berichtet“, erklärt der VKD.
„Bei einem Umsatzvolumen der Branche von rund 100 Milliarden Euro ist dies ein politisch veranlasster Erlöseinbruch gegenüber dem Vorjahr von rund drei Milliarden Euro pro Monat, der bei einer Entwicklung ab Mitte März bis Ende September auf rund 20 Milliarden Euro anwächst.“
Im Krankenhausentlastungsgesetz ständen zwar durchaus erhebliche Summen, die aber bei genauer Betrachtung an die schon jetzt absehbaren Erlöseinbrüche in dieser Höhe und die zusätzlichen Kosten bei Weitem nicht heranreichten.
Nicht ausreichend sei zudem die Refinanzierung der Ausgaben für zusätzlich bereitgestellte Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit. „Obwohl dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt war, dass ein funktionsfähiger Beatmungsplatz Selbstkosten von 85.000 Euro pro Platz erfordert, wurden zunächst 30.000 Euro angeboten“, schreibt der VKD. „Nach flächendeckenden Protesten wurden in die Überarbeitung des Gesetzentwurfs 50.000 Euro aufgenommen.“ Auch das reiche jedoch nicht aus.
„Das Gesetz ist ein Trojanisches Pferd“
Wie unter anderem auch die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, hätte der VKD ein „Garantiebudget auf Basis des Budgets 2019“ als Lösung bevorzugt. Denn ein Schutzschirm sei nicht eine kleinteilige, bürokratische Vermessung der drohenden Versorgungskrise.
„Dieses Gesetz ist aus Sicht der Praxis kein Schutzschirm, sondern ein Trojanisches Pferd“, kritisiert VKD-Präsident Josef Düllings. „Man kann ja Verständnis dafür haben, dass in diesen Zeiten vieles mit heißer Nadel gestrickt werden muss. Aber man wird den Eindruck nicht los, dass das Ziel einer kalten Strukturbereinigung auch in der Krise weiterverfolgt wird.“
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