Krankenkasse KKH-Allianz räumt unzulässiges Vorgehen ein
Köln – Bei der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) haben sich Vorwürfe, die in der ZDF-Sendung Frontal 21 gegen die KKH-Allianz erhoben wurden, bestätigt. Nach Angaben des BVA sei eine unabhängige Innenrevision der Krankenkasse zu dem Ergebnis gekommen, dass „Mitarbeiter der KKH-Allianz in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen in nicht hinnehmbarer Art und Weise Einfluss auf Versicherte genommen haben, die Krankenkasse zu wechseln“.
Die Telefonanrufe wurden bei Versicherten der KKH-Allianz durchgeführt, die mit der Zahlung der Zusatzbeiträge in Rückstand waren. Diesen sei ein Wechsel der Versicherung auch mit dem Angebot schmackhaft gemacht worden, dann auf säumige Zusatzbeiträge verzichten zu wollen.
Nach Angaben des BVA konnte eine unmittelbare Steuerungsverantwortung des Krankenkassen-Vorstands nicht festgestellt werden. Bei der Aktion sei nur eine geringe Zahl von Mitarbeitern der KKH-Allianz beteiligt gewesen. Ursächlich für das Fehlverhalten sei eine unzureichende Überwachung der handelnden Mitarbeiter durch Vorgesetzte gewesen. Die KKH-Allianz habe zugesagt, mit geeigneten Maßnahmen künftig vergleichbare Verhaltensweisen auszuschließen.
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