Vermischtes

Krankenkasse muss Barthaarentfernung bei Transsexueller bezahlen

  • Montag, 28. Januar 2019
/schankz, stockadobecom
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Hannover – Wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer Kosmetikerin entfernen lässt, muss die Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Hannover hervor (Az.: S 86 KR 384/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zugrunde lag das Verfahren einer 1972 als Mann geborenen Frau aus Hannover, der 2015 von einem Arzt Transsexualität bescheinigt worden war. Die Krankenkasse hatte ihren Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt und geltend gemacht, dass die Frau einen Vertragsarzt in Anspruch nehmen müsse.

Starker Bartwuchs habe der Klägerin in der Bewältigung der neuen Rolle Schwierig­keiten bereitet, teilte das Gericht hingegen mit. Eine Nadelepilationsbehandlung durch einen Hautarzt habe zu einem deutlich verschlechterten entzündlichen Hautbild geführt. Dagegen habe das Entfernen der Barthaare bei einer Elektrologistin – also einer Kosmetikerin mit entsprechender Ausbildung – keine entzündlichen Hautreaktionen mit sich gebracht.

Das Sozialgericht Hannover folgte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach transsexuelle Versicherte Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks haben. Der Hautarzt hatte der Frau den ausgeprägten Bartwuchs im Gesicht bescheinigt.

dpa

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