Vermischtes

Krankenkasse muss nicht für Haustiere aufkommen

  • Freitag, 7. Juni 2019
/Aleksei, stockadobecom
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Dortmund – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss nach Auffassung des Sozialgerichts Dortmund nicht für Unterhaltskosten eines Hunds oder einer Katze auf­kommen. Das entschied das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt in einem heute veröffentlichten Beschluss. (Az.: Do E 940-806).

Das Gericht wies die Klage eines Versicherten ab, der sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Er wollte erreichen, dass die Krankenkasse ihm ein Haustier finanziert. Die Kasse hatte dies zuvor abgelehnt.

Nach Einschätzung des Gerichts ist die Gesetzeslage eindeutig. Die Kosten für Haus­tiere seien der „privaten Lebensführung“ zuzuordnen, erklärte es. Dass sich Tiere auf­grund genereller sozialer Funktionen positiv auf die Psyche des Versicherten aus­wirkten, mache sie nicht zum Teil einer Krankenbehandlung.

Sie seien „nicht als Hilfs- oder Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zu qualifizieren“. Ausnahmen gelten nach Auffassung des Gerichts nur für Blindenhunde.

afp

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