Krankenkasse warnt vor Rückgang der Inanspruchnahme der Krebsvorsorge
Hamburg – Männer gelten bekanntlich als Vorsorgemuffel, aber auch bei den Frauen war die Krebsvorsorgerate in den vergangenen drei Jahren rückläufig. Das berichtet die Techniker Krankenkasse (TK) auf der Basis ihrer Versichertendaten.
Danach hat im Jahr 2017 bundesweit nur rund jeder vierte Mann über 45 Jahren (27 Prozent) die von den Krankenkassen bezahlte jährliche Krebsfrüherkennung für Prostatakrebs in Anspruch genommen. Bei den Frauen ließ sich im selben Zeitraum rund 58 Prozent der über 20-Jährigen bei ihrem Gynäkologen auf Krebs untersuchen.
„Allerdings haben auch die Frauen in puncto Krebsfrüherkennung in den letzten drei Jahren nachgelassen“, warnt Mathias Brunner, TK-Experte für ambulante Leistungen. 2014 hätten noch rund 60 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen diese Untersuchung wahrgenommen.
Laut der Kasse ist das Präventionsverhalten der Deutschen regional sehr unterschiedlich: Spitzenreiter bei der Früherkennung sind laut den TK-Zahlen die Menschen in Sachsen – sowohl die Frauen (61 Prozent) als auch die Männer (rund 34 Prozent) gehen regelmäßig zur Krebsfrüherkennung. Das Schlusslicht ist das Saarland. Hier nutzten 2017 52 Prozent der Frauen die Untersuchung und nur 22 Prozent der Männer.
Frauen haben ab dem 20. Geburtstag auf Kassenkosten einmal jährlich Anspruch auf die Untersuchung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitalbereichs. Männer können ab 45 Jahren einmal jährlich die Prostata und die äußeren Geschlechtsorgane auf Krebs untersuchen lassen.
Davon zu unterscheiden ist der Check-up-35: Diese Untersuchung umfasst alle zwei Jahre Anamnese, Untersuchung, Blutdruckmessung, Bestimmung von Gesamtcholesterin und Nüchternglukose sowie im Urin Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit. Hinzu kommt eine Beratung. Außerdem haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.
Beim Check-up-35 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aber kürzlich Änderungen beschlossen. Diese müssen noch vom Bundesministerium für Gesundheit abgesegnet werden.
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