Krankenkassen informieren Patienten nicht ausreichend über Leistungsansprüche
Berlin – Viele Versicherte und Patienten sind offenbar nicht gut über ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen informiert. „So wissen etwa nur 39 Prozent der Befragten um die gesetzlichen Fristen, innerhalb denen die Krankenkassen Leistungsanträge bearbeiten müssen. Auch wissen nur 48 Prozent, dass bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler eine Unterstützung durch die Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben ist“, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), heute bei der Vorstellung eines Gutachtens zum Patientenrechtegesetz.
Der Staatssekretär kritisierte auch die Ärzte: „Im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis ist es zum Beispiel unzureichend, dass nur 62 Prozent wissen, dass Ärzte verpflichtet sind, über die Alternativen zu einer Behandlung aufzuklären – und zwar nicht erst nach Nachfrage durch den Patienten“, sagte er mit Bezug auf Ergebnisse der Studie.
Die durch das Berliner IGES-Institut erstellte Arbeit hatte zum Ziel, die Wirkungen des Patientenrechtegesetzes rund zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten zu untersuchen. Dazu befragte das Institut Versicherte, Patienten sowie Verbände und Rechtsexperten. Außerdem werteten die Wissenschaftler die relevante Literatur und Rechtsprechung aus.
Danach räumt die deutliche Mehrheit der befragten Patienten und Versicherten den Patientenrechten einen hohen Stellenwert ein. Verbände sehen darüber hinaus die Festschreibung von Patientenrechten in einem Gesetz mehrheitlich als „grundsätzlich wichtig“ an.
In der Praxis hat das Gesetz aber offenbar wenig ausgerichtet: „Die praktische Relevanz des Gesetzes wird im Hinblick auf seinen Regelungsgehalt dagegen eher verhalten gesehen“, fassen die IGES-Autoren ihre Befragungsergebnisse zusammen.
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