Politik

Krankenkassen informieren Patienten nicht ausreichend über Leistungsansprüche

  • Mittwoch, 9. November 2016

Berlin – Viele Versicherte und Patienten sind offenbar nicht gut über ihre Rechte gegen­über den Krankenkassen informiert. „So wissen etwa nur 39 Prozent der Befragten um die gesetzlichen Fristen, innerhalb denen die Krankenkassen Leistungsanträge bear­bei­ten müssen. Auch wissen nur 48 Prozent, dass bei einem Verdacht auf einen Behand­lungs­fehler eine Unterstützung durch die Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben ist“, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), heute bei der Vorstellung eines Gutachtens zum Patientenrechtegesetz.

Der Staatssekretär kritisierte auch die Ärzte: „Im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhält­nis ist es zum Beispiel unzureichend, dass nur 62 Prozent wissen, dass Ärzte verpflichtet sind, über die Alternativen zu einer Behandlung aufzuklären – und zwar nicht erst nach Nachfrage durch den Patienten“, sagte er mit Bezug auf Ergebnisse der Studie.

Die durch das Berliner IGES-Institut erstellte Arbeit hatte zum Ziel, die Wirkungen des Pa­tientenrechtegesetzes rund zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten zu untersuchen. Dazu befragte das Institut Versicherte, Patienten sowie Verbände und Rechtsexperten. Außer­dem werteten die Wissenschaftler die relevante Literatur und Rechtsprechung aus.

Danach räumt die deutliche Mehrheit der befragten Patienten und Versicherten den Pa­tien­tenrechten einen hohen Stellenwert ein. Verbände sehen darüber hinaus die Fest­schrei­bung von Patientenrechten in einem Gesetz mehrheitlich als „grundsätzlich wichtig“ an.

In der Praxis hat das Gesetz aber offenbar wenig ausgerichtet: „Die praktische Relevanz des Gesetzes wird im Hinblick auf seinen Regelungsgehalt dagegen eher verhalten ge­sehen“, fassen die IGES-Autoren ihre Befragungsergebnisse zusammen.

hil

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