Krankenkassen müssen parteipolitisch neutral informieren
Hamburg – Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat sich wegen eines Rundschreibens, in dem sie sich vor der Bundestagswahl gegen die Bürgerversicherung ausgesprochen hatte, eine Rüge vom Bundesversicherungsamt eingefangen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg heute mitteilte, erklärte die Aufsichtsbehörde das Schreiben für unzulässig. Die Verbraucherschützer hatten in der Veröffentlichung eine fragwürdige Parteinahme gesehen und die Bundesbehörde eingeschaltet.
In ihrem Rundschreiben hatte die gesetzliche HEK die von SPD, Grünen und Linken favorisierte Bürgerversicherung als staatlich gelenkte Einheitskasse kritisiert. Das BVA erklärte nun laut Verbraucherzentrale, dass diese „Vorgehensweise als unzulässig angesehen wird“. Zwar dürfen Sozialversicherungsträger wie die HEK ihre Versicherten über ihre Ansichten zum Gesundheitswesen informieren, doch müssen sie sich dabei parteipolitisch neutral verhalten.
„Wir begrüßen das Einschreiten des Bundesversicherungsamtes und werden beobachten, ob sich die HEK und andere Krankenkassen an das Gebot der parteipolitischen Neutralität halten“, erklärte Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die HEK hat nach eigenen Angaben bundesweit rund 315.000 Mitglieder.
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