Ärzteschaft

Krankenkassen rufen nach Meldepflicht für freie Psychotherapieplätze

  • Donnerstag, 24. Juli 2025
/Prostock-studio, stock.adobe.com
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Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat angesichts der langen Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen eine Meldepflicht für freie Behandlungskapazitäten und eine zentrale Vergabe von Terminen gefordert.

„Wir haben keinen Mangel an Psychotherapieplätzen. Aber die Wartezeiten sind viel zu lang, und gerade schwer psychisch Kranke haben Probleme, einen Therapieplatz zu finden“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, heute dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Sie forderte einen besser organisierten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Stoff-Ahnis bezieht sich damit auf ein Positionspapier, das der Verwaltungsrat ihres Verbandes am 26. Juni vorgelegt hat. Das Deutsche Ärzteblatt hat darüber bereits ausführlich berichtet.

Die Krankenkassen wollen dem Positionspapier zufolge Psychotherapeuten gesetzlich dazu verpflichten, freie Behandlungskapazitäten an die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Konkret werden in dem Papier „eine angemessene Anzahl an Sprechstunden und die Hälfte der Behandlungsplätze“ genannt, die an die TSS gemeldet und ausschließlich durch diese vergeben werden sollen.

Zudem sollen demnach die TSS „noch stärker verpflichtet werden“, innerhalb einer Woche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln, der innerhalb von vier Wochen stattfinden müsse. Dazu sind die TSS per Gesetz bereits verpflichtet.

Laut GKV-Spitzenverband habe 2023 die Vermittlungsquote der TSS im Bereich der Psychotherapie aber nur bei 46 Prozent gelegen, mehr als die Hälfte der Anfragen sei nicht oder nicht fristgerecht vermittelt worden.

Die Bedeutung der Terminservicestellen werde als Vermittlungsstelle überschätzt, meint hingegen die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPTV). „Nur fünf Prozent unserer Patienten wählen diesen Zugang in die ambulante Psychotherapie“, sagte der Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel.

Die TSS steuerten zudem nicht nach inhaltlichen Gesichtspunkten, sondern verteilten Patienten ohne eine qualifizierte Feststellung der Dringlichkeit oder Schwere der Erkrankung. Drüber hinaus würden 25 Prozent der bei den TSS gebuchten Terminen von den Patienten nicht wahrgenommen.

Zur Steuerung der Versorgung sei die psychotherapeutische Sprechstunde deutlich besser geeignet, so die DPtV. Auf eine qualifizierte Diagnostik und Indikationsstellung folge eine dokumentierte Empfehlung für das weitere Vorgehen. „Der niedrigschwellige direkte Zugang zur Sprechstunde und zur psychotherapeutischen Versorgung muss deshalb auch in einem Primärarztsystem erhalten bleiben“, fordert Hentschel weiter.

Dafür setzt sich auch das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) ein und startete im April eine Petition für den Erhalt eines freien Zugangs zur Psychotherapie. Diese richtet sich gegen die Pläne der Bundesregierung in einem Primärarztsystem, Hausärzte und Kinderärzte darüber entscheiden zu lassen, ob ein Patient eine Überweisung zum Psychotherapeuten bekommt oder nicht.

Mehr als 37.000 Menschen haben nach Angaben des DPNW bereits vor Ablauf der Frist die Petition unterschrieben, sodass sich der Petitionsausschuss des Bundestags damit befassen muss.

PB

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