Ärzteschaft

Krankenkassen sollten Ultraschall der Eierstöcke bezahlen

  • Donnerstag, 4. April 2019

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollten die sonografische Unter­su­chung der Eierstöcke übernehmen, auch wenn kein akuter Verdacht auf Eierstockkrebs besteht. Dafür hat sich die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) augesprochen.

Zystische Veränderungen der Ovarien als auch Eierstockkrebs machen sich erst ab einer gewissen Größe bemerkbar, zum Beispiel durch Schmerzen oder Blutungen. Ovarialkarzi­nome haben laut DEGUM auch deshalb eine ungünstige Prognose: Nach fünf Jahren leben nach Angabe des Robert Koch-Instituts (RKI) nur noch etwa 41 Prozent der Patientinnen.

„Wichtig für das Überleben der Betroffenen ist eine möglichst frühe Diagnose. Eine gute Möglichkeit hierzu bietet das Ultraschallverfahren, denn bestimmte Muster im Ultra­schall­bild lassen eine Krebsgeschwulst ziemlich eindeutig erkennen. So wird eine deut­liche Unterscheidung von harmloseren Erkrankungen wie Eierstockzysten möglich“, er­klärte der DEGUM-Experte Eberhard Merz. 

Ohne akuten Verdacht auf die Erkrankung müssen Frauen im Augenblick den Ultraschall der Eierstöcke als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen. Der von den gesetzlichen Krankenkassen unterhaltene Monitor für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Monitor) bewertet den Nutzen der Leistung als „negativ“.

Für Merz, Leiter des Zentrums für Ultraschalldiagnostik und Pränatalmedizin Frankfurt, ist das nicht nachvollziehbar, schließlich könne das Screening die Überlebensrate der Patientinnen deutlich verbessern, betont der DEGUM-Experte.

hil

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