Krankenkassen steigern Ausgaben für Prävention um zehn Prozent
Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 293 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Primärprävention ausgegeben, zehn Prozent mehr als im Jahr 2013. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht vor, der von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) herausgegeben wird.
Ein Schwerpunkt lag laut dem Bericht auf der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Ausgaben für diesen Bereich stiegen um 24 Prozent auf knapp 68 Millionen Euro. Laut den Kassen erreichten die Maßnahmen rund 1,2 Millionen Beschäftigte in etwa 11.000 Betrieben. Über ein Drittel dieser Aktivitäten fanden im verarbeitenden Gewerbe statt, gefolgt von 18 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen.
Von großer Bedeutung seien auch Maßnahmen in Kindergärten, Schulen, Wohngebieten und Stadtteilen. In 23.000 solcher sogenannten Settings haben die Kassen 2014 gesundheitsfördernde Aktivitäten unterstützt und dabei 2,2 Millionen Menschen erreicht. Sie wendeten dafür rund 32 Millionen Euro auf und steigerten damit hier die Ausgaben im Vergleich zu 2013 um sieben Prozent.
„Wichtig ist, dass andere verantwortliche Träger etwa in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Verkehr und Umwelt die Bemühungen der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen. Dann werden die Maßnahmen der Kassen einen noch höheren Mehrwert für die Menschen haben“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, bei der Vorstellung des Präventionsberichtes.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium sind die Ausgaben für Präventionsleistungen auch 2015 weiter gestiegen, bleiben allerdings weiterhin hinter dem Notwendigen zurück. „Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten die Ausgaben offenkundig auch in diesem Jahr noch weit hinter dem finanziellen Engagement zurück, das für die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention erforderlich ist“, hieß es aus dem Ministerium.
Das im Juli in Kraft getretene Präventionsgesetz gibt den Krankenkassen vor, ab dem Jahr 2016 mindestens vier Euro je Versicherten für gesundheitsfördernde Leistungen in Betrieben und weiteren Lebenswelten auszugeben.
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