Politik

Krankenkassen wollen Psychotherapie neu organisieren

  • Mittwoch, 11. Dezember 2013

Berlin – Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möchte die Psychotherapie in Deutschland umorganisieren. „Weniger Bürokratie, orientierende Sprechstunden für die Patienten und ein Ende der Genehmigungspflicht für die Kurz­zeittherapie sollen die Versorgung besser machen und die Wartezeiten verkürzen“, umreißt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, die Vorschläge.

Die Kassen wollen die sogenannte Kurzzeittherapie stärken. Bislang mussten die Therapeuten dazu immer wieder neue Anträge auf Bewilligung stellen. Diese sollen künftig wegfallen. „Der Versicherte kann das Angebot über seine Krankenver­sichertenkarte wie andere Leistungen auch in Anspruch nehmen; der Therapeut wird von einer Berichtspflicht bei Kurzzeittherapie generell befreit“, heißt es aus dem Spitzenverband. Eine Kurzzeittherapie ist auf 22 Therapiestunden angelegt.

Die Förderung der Kurzzeittherapie soll dabei nicht zulasten der Langzeittherapie gehen. Wie bisher soll ein Gutachter einen entsprechenden Antrag dazu prüfen, bevor die Therapie mit bis zu 300 Stunden stattfinden kann. „Bei den Regeln und der bisherigen Praxis für die Genehmigung und Durchführung von Langzeittherapien sind keine Änderungen geplant“, so der Spitzenverband.

„Die Wahl der Therapierichtung ist oftmals von Zufällen, wie zum Beispiel einem freien Therapieplatz, bestimmt, statt über eine fachlich begründete Auswahl“, begründet der Spitzenverband einen weiteren Reformvorschlag. Damit der Versicherte das seiner Erkrankung adäquate Behandlungsangebot erhalte, sei eine orientierende Sprech­stunde bei einem Psychotherapeuten vor Beginn einer Behandlung vorgesehen. „Es geht hierbei vor allem darum, über die verschiedenen Therapieformen zu informieren, aber auch darum, herauszufinden, ob eher eine stationäre oder medikamentöse Behandlung indiziert ist oder ob eventuell eine Selbsthilfegruppe besser geeignet wäre“, so der Spitzenverband.

Außerdem sehen die Kassenvorschläge eine rund sechswöchige Pause nach der zwölften Therapiestunde vor – diese vom Spitzenverband als „Reflexionsphase“ bezeichnete Unterbrechung soll dem Patienten die Möglichkeit geben, sich darüber klar zu werden, ob die psychotherapeutische Behandlung für ihn passt. „Die sechswöchige Wartezeit zwischen den beiden Therapiephasen ist eine kurze Zeit des Innehaltens und der Reflexion des Therapeuten wie auch des Patienten darüber, ob der eingeschlagene Weg wirklich der richtige ist“, so von Stackelberg.

hil

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